Am 1.7.2022 ist die Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 24.6.2022 in Kraft getreten (BGBl I S. 986). Neben technischen Anforderungen sollen durch die Verordnung Verfahrensregelungen über die Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, über die Genehmigung von festgelegten Betriebsbereichen und über die Zulassung zum Straßenverkehr sowie Anforderungen und Sorgfaltsvorschriften für die am Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion beteiligten Personen erlassen werden.

Quelle: BR-Drucks 86/22

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