Wird bei einem Verkehrsunfall ein Kfz beschädigt, so steht der gegnerischen Haftpflichtversicherung das Recht zu, den Schaden durch einen eigenen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Es empfiehlt sich daher, den Schaden per Einschreiben zeitnah zu melden und eine Frist zur Begutachtung zu setzen, nach deren Ablauf ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben wird. Italienische Versicherungen weigern sich allerdings regelmäßig, außergerichtlich die Kosten des Sachverständigen zu übernehmen.

Bei leicht zu bewertenden reinen Blechschäden kann eine reibungslose Regulierung durch die Einreichung eines Kostenvoranschlages mit Fotografien erreicht werden.

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