Aussetzung der Fahrverbote durch Änderung des BImSchG

Das Bundeskabinett hat eine Änderung des BImSchG beschlossen, die es ermöglichen soll, verschiedene von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstrittene Verwaltungsgerichtsurteile zur Einführung von Fahrverboten wegen Überschreitung der NO2-Grenzwerte auszuhebeln. Dies dürfte europarechtlich und rechtsstaatlich eine Gratwanderung werden.

Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) will die Bundesregierung die Notbremse ziehen und gerichtlich angeordnete (Diesel-)fahrverbote in den meisten betroffenen Städten vermeiden, zumal die sich häufenden Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zunehmend schärfer werden. Jüngst hatte das VG Gelsenkirchen in zwei noch nicht rechtskräftigen Urteilen Fahrverbote für die Städte Gelsenkirchen und Essen vorgeschrieben, im Fall Essen sogar die Einrichtung einer Fahrverbotszone die Teile der Ruhrgebiet Autobahn A 40 sowie einer Bundesstraße umfasst (