Frauenquote in großen und bundeseigenen Unternehmen

Mit der Frauenquote in den Leitungsgremien der Wirtschaft und des Bundes soll es endlich vorangehen. Klare Vorgaben und spürbare Sanktionen bei Besetzungs-Verstößen sollen Bewegung in festgefahren männerlastige Aufsichtsrats-Strukturen von Wirtschaft und staatlichen Unternehmen bringen. Das ergibt sich aus einem gemeinsamer Gesetzentwurf von Bundesjustizministerium und Familienministerium. 

Ausgerechnet staatliche Unternehmen hinken bei der Frauenquote immer noch hinterher Während der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien großer deutscher Unternehmen in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, ist er in den Führungsgremien einiger Bundesunternehmen sogar gesunken. Die Deutsche Bundesbahn hat in ihrem siebenköpfigen Vorstand lediglich 2 Positionen weiblich besetzt.

Gesetzliche Frauenquote im Bundesgleichstellungsgesetz zeigte Wirkung

Mit dem bereits seit langem im Kanzleramt stecken gebliebenen Referentenentwurf des „Zweiten Führungspositionen Gesetzes“ soll dieser Missstand nun endgültig behoben werden. Die bundeseigenen Unternehmen sollen für die deutsche Wirtschaft nach dem Willen des BMFSFJ und des BMJV künftig beispielhaft sein. Immerhin haben das am 1.5.2015 in Kraft getretene Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst (BGleiG) sowie das Bundesgremienbesetzungsgesetz dazu geführt, dass in den Aufsichtsräten der von dem Gesetz erfassten Unternehmen, die der paritätischen Mitbestimmung unterliegen (in der Regel Unternehmen ab 2.000 Beschäftigte) und börsennotiert sind ein Frauenanteil in den Aufsichtsräten von ca. einem Drittel erreicht wurde.

Miserable Frauenquote in den Vorständen soll beseitigt werden

In den operativen Führungsgremien, insbesondere den Vorständen, ist die Lage dagegen immer noch mehr als kritisch. 2019 war von zehn Vorständen in größeren Unternehmen nur einer weiblich besetzt. In den bundeseigenen Unternehmen sieht die Lage nicht viel besser aus. Die von politischer Seite initiierte freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen hat die gewünschte Wirkung einer Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen nicht erzielt. Gleiches gilt für die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) für börsennotierte Aktiengesellschaft (→