Kennzeichnung einer Firma mit Sonderzeichen „//“ möglich?
Die Gesellschafter einer GmbH & Co. KG beantragten die Eintragung der Firma im Handelsregister. Dabei sollten die Sonderzeichen „//“ als vorangestellter Teil der Firma „// CRASH…“genutzt werden. Das Registergericht hat die Eintragung abgelehnt, da bei den verwendeten Sonderzeichen „//“ nicht klar sei, wie diese auszusprechen seien. Hiergegen wandten sich die Gesellschafter mit der Beschwerde.
Die Entscheidung des BGH v. 25.1.2022 (II ZB 15/21)
Die Beschwerde hatte keinen Erfolg. Der BGH gab dem Registergericht recht. Der BGH stellte entscheidend darauf ab, dass die Firma zur Kennzeichnung der Gesellschaft geeignet sein muss. Es sei erforderlich, dass die Firma aussprechbar sei. Bei der Verwendung von Sonderzeichen komme es darauf an, ob diese im allgemeinen Sprachgebrauch als Wortersatz verwendet werden. Nach Ansicht des BGH bestehe für die Sonderzeichen „//“ im allgemeinen Sprachgebrauch jedoch keine entsprechende Wortverwendung. Es sei damit unklar, wie diese Sonderzeichen auszusprechen seien.
Praxishinweis
Der Name einer Gesellschaft (Firma) ist ein wichtiger Bestandteil eines Unternehmens und ein Dauerbrenner gerichtlicher Entscheidungen. Zuletzt hatte der BGH bspw. auch über die Zulässigkeit des Zusatzes „partners“ bei einer GmbH zu entscheiden (BGH, Beschluss v. 13.04.2021 – II ZB 13/20).
Gesellschaften können die Firma grundsätzlich frei gestalten, wobei gewisse Schranken und Anforderungen zu beachten sind. Bewegt sich die gewählte Firma nicht innerhalb dieser Schranken, kann das Registergericht die Eintragung in das Handelsregister ablehnen. Änderungen der Firma sind zeitintensiv und können auch zu einem erheblichen Imageverlust des Unternehmens führen. Daher ist bei Wahl der Firma Vorsicht geboten.
Der Beschluss des BGH bestätigt die bisherige Linie, dass Sonderzeichen bei der Firma grundsätzlich möglich sind. Voraussetzung ist aber, dass diese nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als Wortersatz klar artikulierbar sind. Anerkanntermaßen genügen dieser Anforderung das „&“-Zeichen oder „+“-Zeichen (Aussprache als „und“). Von besonderem Interesse ist im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung das Sonderzeichen „@“.Während dies zunächst noch als unzulässiger Firmenbestandteil angesehen wurde (so etwa BayObLG, Beschluss v. 4.4.2001 – 3Z BR 84/01), zeigen sich jüngere Entscheidungen deutlich liberaler (etwa: LG Berlin, Beschluss v. 13.1.2004 – 102 T 122/03). Der BGH scheint sich in der vorgenannten Entscheidung dem LG Berlin anzuschließen. Hierfür spricht, dass das „@“ mittlerweile im Rechts- und Wirtschaftsverkehr als Ersatz des Wortes „at“ angesehen und auch so artikulierbar wird.
Demgegenüber zeigen jüngere Entwicklungen, dass eine Firma unter Verwendung nicht lateinischer Buchstaben (etwa arabisch oder chinesisch) teilweise als unzulässig erachtet wird. Auch Bildzeichen, deren Artikulationen in der deutschen Sprache nicht möglich sind und/oder nicht gängig erfolgen, sind als Bestandteil der Firma nicht zulässig.
Weitere News zum Thema:
Firmierung einer GmbH mit dem Bestandteil „partners“
Keine Verwechslungsgefahr von Partnerschaft und partners
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.1852
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
636
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
576
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
537
-
Die geplante EU Inc. – Eine neue europäische Rechtsform für Start-ups und innovative Unternehmen
419
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
394
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
393
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
368
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
348
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
329
-
EU-Kommission legt Vorschlag für EU Inc. vor
01.04.2026
-
Die geplante EU Inc. – Eine neue europäische Rechtsform für Start-ups und innovative Unternehmen
23.03.2026
-
Reservierungsbitte für Hotelzimmer ist ohne Preisangabe unverbindlich
19.03.2026
-
UN-Kaufrecht: Käuferfreundlich oder verkäuferfreundlich?
18.03.2026
-
Der Widerrufsbutton kommt – Neue Pflicht für den Online-Handel ab 19. Juni 2026
18.03.2026
-
§ 377 HGB in der Praxis – Haftungsfallen, Beweisprobleme und Besonderheiten des Streckengeschäfts
16.03.2026
-
Unterlassungsverfügung verpflichtet nicht zur Einreichung der ursprünglichen Gesellschafterliste
12.03.2026
-
Steuerhinterziehung: BGH ändert Rechtsprechung zur Umsatzsteuervoranmeldung
12.03.2026
-
Höchstalter 70 Jahre für Geschäftsführer ist keine Diskriminierung
11.03.2026
-
Ratifizierung stockt – Kann das Mercosur-Abkommen vorläufig in Kraft treten?
18.02.2026