Anzahl der Datenschutz-Bußgeldverfahren

Die deutschen Datenschutzbehörden zeigen sich zunehmend aktiv und verhängen mehr DSGVO-Bußgelder. Trotz vergleichsweise niedriger Summen nimmt die Anzahl der Verfahren kontinuierlich zu, was auf verstärkte Kontrollen und eine erhöhte Zahl an Datenschutzbeschwerden zurückzuführen ist.

Deutsche Datenschutzbehörden verhängen immer mehr DSGVO-Bußgelder: Die Hamburger Datenschutzbehörde meldet für 2024 bereits jetzt doppelt so viele Bußgeldverfahren wie für das Gesamtjahr 2023. Und auch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte verhängte in der ersten Jahreshälfte 2024 so viele Bußgelder wie im gesamten Vorjahr. Ein Blick auf die DSGVO Bußgeld-Datenbank bestätigt diesen Trend.

Die deutschen Datenschutzbehörden werden aktiver und verhängen immer mehr DSGVO-Bußgelder. Dies liegt nicht nur daran, dass die Behörden Datenschutzverstöße von sich aus mit mehr Nachdruck verfolgen, sondern auch an der steigenden Zahl der Beschwerden, die eingereicht werden.

Keine spektakulären Summen, aber Anzahl der Verfahren steigt

Verglichen mit den spektakulären Bußgeldsummen, die von anderen europäischen Datenschutzbehörden aufgerufen werden – aktuell etwa 290 Millionen EUR gegen Uber oder 91 Millionen EUR gegen Meta – fallen die Sanktionsbeträge der deutschen Datenschützer zwar eher bescheiden aus. So beträgt das höchste Bußgeld, das 2024 in Deutschland bisher verhängt wurde, 220.000 EUR: Ein Kreditinstitut hatte personenbezogene Informationen seiner Kunden verwendet, um Kundenprofile zu erstellen, um diese zu Werbezwecken gezielt kontaktieren zu können. Nach Ansicht des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten stellte dies eine Zweckveränderung dar, die von den Kunden nicht erwartet werden konnte. Zu beobachten ist aber, dass die Anzahl der DSGVO-Bußgeldverfahren in Deutschland kontinuierlich ansteigt.

Hinweis:  DSGVO Bußgeld-Datenbank
Einen guten Überblick über die Geldbußen, die seit 2017 weltweit für DSGVO-Verstöße und für Verletzungen anderer Datenschutzgesetze verhängt wurden, gibt die DSGVO Bußgeld-Datenbank. Die Datenbank kann nach Ländern gefiltert werden und listet die einzelnen Vergehen in chronologischer Reihenfolge auf. Zu jedem Eintrag lassen sich Details zum jeweiligen Vergehen einblenden. Auch dort zeigt sich für 2024 einen Anstieg der Anzahl der Geldbußen, die in Deutschland gegen Unternehmen und einige Privatpersonen verhängt wurden.

HmbBfDI: In der ersten Jahreshälfte 2024 fast doppelt so viele Bußgeldbescheide wie 2023

Bis einschließlich Juli 2024 hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) in diesem Jahr Bußgelder in Höhe von insgesamt 130.000 EUR verhängt. Die DSGVO-Verstöße betrafen beispielsweise die Nichteinhaltung von Löschpflichten, technische Sicherheitslücken bei Kundenservice-Systemen, verspätete Auskünfte eines Inkassounternehmens oder heimlichen Badezimmeraufnahmen im privaten Kontext.

Die Summe der Bußgelder, die bis Juli 2024 vom HmbBfDI erhoben wurden, ergibt sich aus insgesamt 14 Ordnungswidrigkeitsverfahren. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2023 gab es beim HmbBfDI 8 abgeschlossene Bußgeldverfahren.

SDTB: Deutlich mehr Beschwerden zur Videoüberwachung

Auch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) meldet einen deutlichen Anstieg der Bußgeldverfahren. In der ersten Jahreshälfte 2024 wurde in Sachsen bereits die Bußgeldgesamtzahl von 2023 erreicht. Insbesondere sind in Sachsen die Beschwerden zu Videoüberwachungen gestiegen. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum stieg die Zahl auf 115 – ein Plus von immerhin 20 Prozent. Bis Ende Juni 2024 betrafen 5 Bußgelder Videokameras in Fahrzeugen (Dashcams) sowie in 2 Fällen stationäre Kameras in Mehrfamilienhäusern. Die Bußgeldhöhe bewegte sich jeweils zwischen 100 EUR und 900 EUR. In einem weiteren Fall sprach die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ein Bußgeld von 30.000 EUR aus.

Hinweis:  SDTB-Informationsbroschüre „Achtung Kamera!“
Unter welchen Voraussetzungen eine Videoüberwachung überhaupt zulässig ist, darüber informiert die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte in der Broschüre »Achtung Kamera!«, die als PDF-Dokument hier heruntergeladen werden kann. »Achtung Kamera!« gibt einen umfassenden Überblick zur Rechtslage für die häufigsten Verarbeitungssituationen, unter anderem zur Videoüberwachung von Beschäftigten, in der Nachbarschaft, in Kleingärten, auf Baustellen, in der Gastronomie, im Handel, in Freizeiteinrichtungen, in medizinischen Einrichtungen, im ÖPNV, in Autos oder mit Drohnen.

Weiterführende Links:

Bußgeld-Zwischenbilanz des Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)

Informationen der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (SDTB) zu Beschwerden zu Videoüberwachungen