Übersicht Kapitalgesellschaften


Übersicht über die Kapitalgesellschaften

Wer in Deutschland eine Gesellschaft gründen will, hat dafür verschiedene Gesellschaftsformen zur Auswahl. Im Grundsatz wird dabei zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Dieser Beitrag befasst sich mit den Kapitalgesellschaften und ihren wichtigsten Charakteristika und Arten.

Früher wurde die Entscheidung, ob Unternehmer sich in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft organisierten, häufig auf der Grundlage folgender Überlegungen getroffen: Personengesellschaften passten besser zu Familienunternehmen; sie wurden als „personalistischer“ und Kapitalgesellschaften als „kapitalistischer“ angesehen. Bei der Besteuerung von Gewinnen hatten Kapitalgesellschaften den Vorteil, dass thesaurierte Gewinne auf Gesellschafterebene nicht besteuert wurden; bei der Personengesellschaft wurden dagegen Gewinne stets (auch) auf Gesellschafterebene besteuert, auch wenn die Gesellschafter von ihren Entnahmerechten keinen Gebrauch machten und Gewinne in der Gesellschaft beließen. Und: Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung der Gesellschafter ausgeschlossen, wenn sie die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Einlage erbracht haben.

Das hat sich gewandelt: Kapitalgesellschaften eignen sich ohne Weiteres auch für Familiengesellschaften; sie müssen nur durch eine entsprechende Gestaltung ihrer Satzung „personalistisch“ strukturiert werden. Steuerlich haben die Personengesellschaften KG, oHG und GmbH & Co. KG sowie Partnerschaftsgesellschaften mit dem 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) die Option, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Auch bei der Personengesellschaft können die Gesellschafter ihre Haftung beschränken, und zwar als Kommanditisten einer KG (dann haftet nur der Komplementär) oder für alle Gesellschafter bei Organisation als GmbH & Co. KG.

Die AG galt früher sogar lediglich als Rechtsform der (häufig börsennotierten) Großunternehmen. Mit den durch die Aktiengesetznovelle 1994 in Kraft getretenen Sonderregeln zur „kleinen Aktiengesellschaft“ ist die AG auch für KMUs und sogar Start-ups interessant geworden; seither ist die Anzahl der Aktiengesellschaften signifikant gestiegen.

Heute gibt es in Deutschland deutlich über eine dreiviertel Millionen Kapitalgesellschaften (1) –und damit knapp doppelt so viele wie Personengesellschaften –. Sie ist die bedeutendste wirtschaftliche Betätigungsform.

Nachfolgend geben wir zunächst einen Überblick über solche Eigenschaften, die allen Kapitalgesellschaften als Grundsätze gemein sind (I.). Danach beleuchten wir die in Deutschland am häufigsten verwandten Spielarten der Kapitalgesellschaften, die GmbH (II.) und ihre besonderen Rechtsformen und Kombinationen (III.), die AG (IV) und die SE (V.).

Dabei soll jeweils wesentliche Charakteristika eingegangen werden, insbesondere auf Gründung, Eigenkapital und Kapitalaufbringung, Geschäftsführung und Vertretung, interne Willensbildung, Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Anteile sowie Ausscheiden des Gesellschafters.



(1) Siehe https://de.statista.com/statistik/daten/studie/237346/umfrage/unternehmen-in-deutschland-nach-rechtsform-und-anzahl-der-beschaeftigten/ (zuletzt abgerufen am 2. November 2023).