Ausbildungssuche zählt als Anrechnungszeit

Zeiten der Ausbildungssuche können bei der späteren Rente eine Rolle spielen. Deshalb sollten Schulabgänger sich als ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit melden. Die Zeit wird bei der späteren Rente als Anrechnungszeit berücksichtigt.

Schulabgänger, die nach ihrem Abschluss nicht gleich einen Ausbildungsplatz finden, können Lücken im Versicherungsverlauf vermeiden. Junge Menschen im Alter zwischen 17 und 25 Jahren sollten sich nach Abschluss der Schule bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat lang ausbildungssuchend melden. Dies wird das im Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung vermerkt.

Ausbildungssuche kann für Rente wichtig sein

Die Zeit der Ausbildungssuche zählt als sogenannte Anrechnungszeit für die Rente. Unabhängig davon erbringt die Agentur für Arbeit jedoch keine Sozialleistungen und zahlt keinen Rentenbeitrag ein. Die Zeit der Ausbildungssuche kann aber später bei den Voraussetzungen für eine Altersrente für langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen eine wichtige Rolle spielen.

Tipp: Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land und über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 480 24.

DRV

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