Rentenlücke - Droht Altersarmut?


Rentenlücke - Droht Altersarmut?

Für die meisten Menschen in Deutschland ist die gesetzliche Rente die zentrale Säule der Altersversorgung und macht fast zwei Drittel an allen Einkommen im Alter aus. Allerdings gibt es hier deutliche Unterschiede zwischen den Menschen in West und Ost.

Im Westen macht die gesetzliche Rente knapp 60 % der Einkommen im Alter aus, im Osten hingegen sind es gut 90 %. Doch reicht diese auch aus, um den Unterhalt im Alter zu bestreiten?

Absinken des Rentenniveaus

Schon heute betragen die durchschnittlichen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Ländern nur 865 EUR brutto im Monat und in den neuen Ländern 979 EUR. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren auf die demografische Entwicklung reagiert und eine Vielzahl von Änderungen im Rentenrecht vorgenommen. Aufgrund der rückläufigen Geburtenrate und der steigenden allgemeinen Lebenserwartung hat der Gesetzgeber sich einerseits dafür entschieden, das Sicherungsniveau der gesetzlichen Renten in den kommenden Jahrzehnten schrittweise zu senken und anderseits, den Beitragssatz nur begrenzt steigen zu lassen.

Klausel soll vor Absinken schützen

Mit der sog. Niveausicherungsklausel soll verhindert werden, dass das durchschnittliche Niveau der Renten im Verhältnis zu den Einkommen der Erwerbstätigen unter eine bestimmte Grenze fällt. Danach beträgt das als Nettorentenniveau vor Steuern definierte Mindestniveau 46 % bis zum Jahr 2020 bzw. 43 % des Durchschnittsentgeltes bis zum Jahr 2030. Mit dieser Niveausicherungsklausel soll gewährleistet werden, dass die heutige Beitragszahlergeneration weiß, welches Sicherungsniveau sie im Alter erwarten kann. Wichtig ist es, sich schon frühzeitig Gedanken über eine mögliche Rentenlücke zu machen. Ob eine Rentenlücke besteht und ob ggf. ergänzend vorgesorgt werden muss, kann mit Hilfe der Arbeitshilfe Rentenlücke berechnet werden.

Altersarmut heute noch kein Thema

Aktuell ist Altersarmut kein Thema in Deutschland. Lediglich 2,5 % der über 65-Jährigen sind auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen. Das Haushaltsnettoeinkommen von Ehepaaren und Alleinstehenden im Alter ab 65 Jahre beträgt derzeit durchschnittlich 1.818 EUR pro Person, wobei Ehepaare monatlich über durchschnittlich 2.433 EUR, alleinstehende Frauen hingegen nur über 1.292 EUR verfügen können.

Armutsrisiko wegen lückenhafter Erwerbsbiografie

Allerdings wird das Armutsrisiko vor allem für Geringverdiener und Personen mit gebrochenen Erwerbsbiografien in der Zukunft stark steigen. Aufgrund der Niveauabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung könnten Geringverdiener trotz jahrzehntelanger Einzahlungen in das Rentensystem am Ende ihres Erwerbslebens nur eine geringe Rente und somit kein auskömmliches Einkommen im Alter haben. Man sollte auch im Auge behalten, dass Schritt für Schritt die nachgelagerte Besteuerung für Rentenzahlungen verwirklicht wird. Mit jedem Jahr wächst die Steuerpflicht und erreicht im Jahr 2040 100 %.

Wer seinen gewohnten Lebensstandard im Alter halten möchte, braucht etwa 80 % des letzten Nettogehalts. Allein mit der gesetzlichen Rente wird dies zukünftig nicht mehr möglich sein. Eine zusätzliche Altersvorsorge ist daher unverzichtbar und sollte bei der Planung des Ruhestands berücksichtigt werden.

Grundsicherung im Alter – für manchen eine Hürde

Bereits in der Vergangenheit gab es Rentner, die nicht in der Lage waren, ihren Lebensunterhalt im Alter zu bestreiten. Viele ältere Leute haben aus Scham und Stolz ihre Sozialhilfeansprüche allerdings nicht geltend gemacht. Eine besonders große Hürde war die Angst der Betroffenen, dass das Sozialamt gewährte Sozialhilfeleistungen bei ihren Kindern eintreibt. Die im Jahr 2003 eingeführte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbseinkommen sollte Abhilfe schaffen und sicherstellen, dass ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen genug Geld für den notwendigen Lebensunterhalt haben. Dabei sollen sie unabhängig von der Sozialhilfe sein und die Sicherheit haben, dass ihre Kinder für die erbrachten Leistungen nicht in Rückgriff genommen werden. Anspruch auf diese Leistung haben Personen ab 65 Jahre (schrittweise Anhebung auf 67), deren vorhandenes Einkommen und Vermögen nicht für den eigenen Bedarf ausreichen. Weiterhin ist erforderlich, dass die Kinder jeweils weniger als 100.000 EUR im Jahr verdienen.