Pflegeheimkosten: Große regionale Unterschiede beim Eigenanteil
Der Eigenanteil, den Patienten in einem Pflegeheim seit Jahresbeginn für die Pflegekosten zahlen müssen, variiert von Bundesland zu Bundesland sehr stark. Während Heimbewohner in Thüringen dafür mit durchschnittlich 225 Euro am wenigsten zahlen müssen, liegt das Saarland mit im Schnitt 869 Euro an der Spitze. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die am 3.8.2017 bekannt wurde. Im Bundesschnitt betragen die Kosten demnach 581 Euro pro Person.
Pflegeheimkosten: Eigenanteil nach Bundesländern
Unter dem Durchschnitt beim Eigenanteil zu den Pflegekosten liegen diesen Angaben zufolge auch Schleswig-Holstein (289 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (295 Euro), Sachsen-Anhalt (303 Euro), Sachsen (312 Euro), Niedersachsen (346 Euro), Bremen (473 Euro) und Brandenburg (479 Euro). Darüber liegen sie außer im Saarland auch in Berlin (856 Euro), Baden-Württemberg (768 Euro), Nordrhein-Westfalen (758 Euro), Bayern (725 Euro), Rheinland-Pfalz (663 Euro), Hamburg (600 Euro) und Hessen (587 Euro).
Einrichtungseinheitlicher pflegebedingter Eigenanteil bei Pflegegrad 2 bis 5
Seit Januar gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein einrichtungseinheitlicher pflegebedingter Eigenanteil. Das heißt: Es gibt innerhalb ein und derselben Einrichtung keinen Unterschied mehr bei den Eigenanteilen der Bewohner für die Pflegekosten der Pflegegrade 2 bis 5. Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, eine Ausbildungsumlage und Kosten für Zusatzleistungen kommen noch dazu. Diese Posten können zum Teil auch erheblich variieren.
Pflegekassen verhandeln Eigenanteil und Pflegekosten
Über die Höhe der Pflegekosten und den Eigenanteil daran verhandeln die Pflegekassen mit jedem einzelnen Anbieter im jeweiligen Bundesland. Mit am Tisch sitzt die Kommune. Größter Brocken dieser Kosten ist das Personal. Und gerade diese Kosten sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Auf dem Dorf dürfte eine Pflegefachkraft wahrscheinlich günstiger sein als in München oder Berlin.
Eigenanteil gilt für alle Pflegegrade
Dieser ausgehandelte Eigenanteil gilt dann aber für alle Pflegegrade und erhöht sich nicht, wenn ein Patient höher eingruppiert wird. Damit reagierte der Gesetzgeber darauf, dass vor dieser Neuregelung bis Ende vergangenen Jahre viele Patienten sich nicht höher eingruppieren lassen wollten, obwohl es von der Pflegebedürftigkeit her nötig gewesen wäre. Sie taten dies nicht, weil sie einen höheren Eigenanteil zu fürchten hatten.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Sabine Zimmermann, kritisierte die sehr unterschiedlich hohen Kosten. «Gute Pflege muss unabhängig vom Geldbeutel und Wohnort für Jede und Jeden möglich sein», sagte sie. Die Kosten dürften die Betroffenen «nicht in die ambulante Billigpflege treiben». Die Pflege müsse endlich als Vollversicherung ausgestaltet werden, in der die Pflegeversicherung alle pflegebedingten Kosten übernehme.
Pflegegrade ermöglichen genauere Einschätzung der Bedürftigkeit
Am 1.1.2017 trat die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II in Kraft. Seither wird Pflegebedürftigen mit geistigen Einschränkungen wie Demenz der gleiche Zugang zu Leistungen gewährt wie Menschen mit körperlichen Behinderungen. Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr so sehr nach dem zeitlichen Aufwand bewertet, sondern vielmehr nach der Selbstständigkeit oder Nichtselbstständigkeit der Betroffenen. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden übergeleitet in fünf Pflegegrade, die eine exaktere Einschätzung der Bedürftigkeit ermöglichen sollen.
Weitere Informationen zur Reform der Pflegeversicherung erhalten Sie in dieser Serie.
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