Steigende Durchschnittslöhne in der Pflege
Die Durchschnittslöhne in der Pflege steigen. Nach den von der Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege beim GKV-Spitzenverband ermittelten regional üblichen Entlohnungsniveaus sind die durchschnittlichen Stundenlöhne deutlich gegenüber dem Vorjahr um 8,8 Prozent auf 22,60 Euro gestiegen. Der Blick in die Bundesländer zeigt, dass je nach Region die Durchschnittslöhne in der Pflege zwischen circa 4 Prozent und circa 10 Prozent ansteigen. Dies bedeutet einen signifikanten Anstieg gegenüber den Vorjahren, in denen im Vergleich durchschnittliche Steigerungen um circa 2 Prozent pro Jahr zu verzeichnen waren. Berücksichtigt werden für die Ermittlung der Durchschnittslöhne diejenigen Löhne, die aufgrund von Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien an Pflege- und Betreuungskräfte gezahlt werden.
„Die höheren Durchschnittslöhne in der Altenpflege zeigen, dass sich Pflegekräfte insgesamt auf eine faire Bezahlung verlassen können. Denn der Grund für den Anstieg ist die Anbindung der durchschnittlichen Entlohnung an die Tariflohnentwicklung. Die Kehrseite der Medaille ist, dass sich höhere Löhne aufgrund der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen auswirken. Damit Pflegeeinrichtungen höhere Löhne für die Pflegekräfte gegenfinanzieren können, müssen sie oftmals die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen anheben. Die Politik muss hier endlich Wege aufzeigen, um die steigende Belastung der Pflegebedürftigen wirksam zu begrenzen“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Unterschiedliche Löhne je nach Qualifikation
Betrachtet man die Beschäftigtengruppen im Einzelnen deutschlandweit, so betragen für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung die neuen Durchschnittslöhne im Schnitt zukünftig 19,26 Euro. Das sind knapp 9,9 Prozent mehr als im Jahr 2023. Pflegeassistenzkräfte, also Hilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, erhalten durchschnittlich 21,41 Euro. Das sind circa 9,6 Prozent mehr als bisher. Der neue Durchschnittslohn für Pflegefachkräfte beträgt 25,93 Euro, ein Plus von knapp 9,2 Prozent.
Regionale Unterschiede bei den Lohnerhöhungen
In diesem Jahr hat die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege beim GKV-Spitzenverband mehr als 11.000 Meldungen von tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen erhoben und ausgewertet. Die errechneten Werte zeigen, dass zahlreiche Tarifverträge in der Pflegebranche zwischen 2023 und 2024 Lohnerhöhungen enthalten, die über die Steigerungen der Vorjahre hinausgehen. Dies führt in Baden-Württemberg, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen zu Steigerungen um 10 Prozent. Mit circa 9 Prozent liegen die Bundesländer Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen knapp dahinter. Im Mittelfeld mit circa 6 bis 8 Prozent liegen die Bundesländer Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Hessen. In Bremen und Berlin mit circa 4 bzw. 5 Prozent fallen Steigerungen geringer aus. In Bremen werden nach dem Erhebungsstichtag erfolgte Tariferhöhungen erst im nächsten Jahr sichtbar.
Anpassungen für nicht tarifgebundene Einrichtungen
Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen, die ihre Beschäftigten nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen, sogenannte Durchschnittsanwender, haben zwei Monate Zeit, die Höhe ihrer Vergütungen anzupassen. Die neuen bundesweiten und regionalen Durchschnittslöhne sind ab sofort auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.
Hintergrund
Die gesetzliche Vorgabe für eine Entlohnung der Beschäftigten in der Langzeitpflege existiert seit 2022. Danach können nur solche Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die entweder an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebunden sind, sich an Tarifverträgen orientieren oder die mit der Vergütung ihrer Beschäftigten in Pflege und Betreuung das regional übliche Entlohnungsniveau für ihr Bundesland im Durchschnitt nicht unterschreiten (§§ 72, 82c SGB XI).
Der Gesetzgeber hat die Landesverbände der Pflegekassen verpflichtet, aus den auf Grundlage der in der Pflege angewendeten Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien gezahlten Vergütungen Durchschnittslöhne aller Beschäftigten in Pflege und Betreuung zu errechnen. Einrichtungen, die nicht nach Tarif vergüten, müssen die sogenannten regional üblichen Entlohnungsniveaus im Durchschnitt je Beschäftigtengruppe einhalten. Seit dem Jahr 2023 haben die Landesverbände der Pflegekassen die Geschäftsstelle beim GKV-Spitzenverband mit dieser Datenerhebung und Auswertung beauftragt.
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