Entwurf eines Hospiz- und Palliativgesetzes im Kabinett verabschiedet
Die Versorgung sterbenskranker Menschen soll verbessert werden. Dafür sind zusätzliche 200 Millionen Euro angesetzt. Der Gesetzentwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes regelt ambulante Palliativ- und Hospizversorgung in der häuslichen Umgebung und stationäre Versorgung in Pflegeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern. Schwerstkranke haben oft den Wunsch ihre Versorgung frühzeitig zu regeln, wozu sich Patientenverfügungen eignen. Einer Patientenverfügung liegt die Absicht zugrunde, die Privatautonomie zum Ende des Lebens zu stärken und zur Durchsetzung zu verhelfen.
Gesetzentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung reicht Grünen nicht aus
Grünen und Sozialverbänden geht die von der Bundesregierung geplante bessere Versorgung und Begleitung sterbenskranker Menschen nicht weit genug. Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Elisabeth Scharfenberg sagte mit Blick auf den Gesetzentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung: Die Koalition «tut zu wenig für die Angehörigen schwerstkranker und sterbender Menschen.» Zudem solle sie endlich gegen den dramatischen Personalmangel in der Pflege vorgehen. Die Grünen hatten am 24.04.2015 einen eigenen Entwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung in den Bundestag eingebracht.
Forderung von Patientenschützern und Sozialverband
Patientenschützer fordern einen Rechtsanspruch auf professionelle Sterbebegleitung in Pflegeheimen. «Hospiz- und Palliativversorgung müssen endlich auch die Sterbenden in den 13.000 Pflegeheimen erreichen. Dies sind jedes Jahr 340.000 Menschen», sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Er forderte für die Sterbebegleitung in den letzten Lebenswochen eine Vollfinanzierung.
Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher, sagte: «Schwerstkranke und sterbende Menschen müssen in ihrer letzten Lebensphase die bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung erhalten.» Hospiz- und Palliativversorgung leisteten einen wichtigen Beitrag zum würdevollen Umgang mit Sterbenden. Ärzte, Pflegekräfte und Hospizvereine sollten künftig stärker vernetzt zusammenarbeiten.
Inhalte des Entwurf eines Hospiz- und Palliativgesetzes
- Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Niedergelassene Ärzte und Krankenkassen sollen zusätzlich vergütete Leistungen vereinbaren.
- Um insbesondere in ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung zu beschleunigen, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den versorgenden Teams eingeführt.
- Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize wird verbessert. Unterdurchschnittlich finanzierte Hospize erhalten so einen um 25 % höheren Tagessatz je betreutem Versicherten von derzeit rund 198 Euro auf rund 255 Euro. Die Krankenkassen tragen künftig 95 % statt bisher 90 % der zuschussfähigen Kosten.
- Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt (etwa Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter).
- Krankenhäuser können Hospizdienste künftig mit Sterbebegleitungen auch in ihren Einrichtungen beauftragen.
- Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil der sozialen Pflegeversicherung. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung der Bewohner sind nicht mehr nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung.
- Die Krankenkassen werden zur Beratung der Versicherten bei der Auswahl verschiedener Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung verpflichtet.
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