Qualitätsberichte von Krankenhäusern online abrufbar

Damit schafft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Möglichkeit, über Kliniksuchmaschinen gefundene Daten noch einmal nachzuschlagen oder dort nicht erfasste Detailinformationen zu einzelnen Qualitätsaspekten aufzufinden.
Kliniken müssen die Qualitätsberichte in 2 Versionen erstellen
Über die Internetsuchmaschinen (Klinikportale) der Krankenkassen ist zum einen die übersichtlich aufbereitete, jedoch weniger detaillierte Version als PDF-Datei zu finden. Als Datengrundlage für die Kliniksuchmaschinen wird zudem eine maschinenlesbare, teils viel ausführlichere Version erstellt. Sie ist in der Extensible Markup-Language (XML), einer speziellen Computersprache, formatiert, die nicht als Fließtext vom Menschen lesbar ist. Die Referenzdatenbank übersetzt sie nun in ein lesbares PDF-Format.
Datenbank ist für Fachleute gedacht
Der G-BA wendet sich mit der Referenzdatenbank vor allem an interessierte Fachleute, die z.B. nach der Beschäftigung mit den Klinikportalen oder anderen Auswertungen von Qualitätsberichtsdaten an den vollständigen Original-Angaben in den einzelnen XML-Berichten interessiert sind. Die Datenbank enthält für jeden XML-Qualitätsbericht eines Krankenhauses einen sogenannten Referenzbericht im lesbaren PDF-Format.
Da die Informationen dort ausschließlich als nüchterne Kennzahlen gelistet werden, sind sie für interessierte Laien nur bedingt als einzige Informationsquelle über eine Klinik geeignet.
Empfehlung für Laien: Klinikportale
Wer auf der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus ist oder einen Klinikvergleich vornehmen möchte, sollte daher nach wie vor auf die Klinikportale im Internet zurückgreifen. Was bei der Lektüre der Qualitätsberichte zur Krankenhausauswahl besonders zu achten ist, hat der G-BA in einer „Lesehilfe“ zusammengefasst. Diese soll den medizinischen Laien dabei unterstützen, Qualitätsberichte verstehen, ihre Inhalte richtig interpretieren und nutzen zu können.
Hintergrund
Alle Krankenhäuser sind seit dem Jahr 2003 gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte dienen der Information von Patienten sowie einweisenden Ärzten. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für Versicherte Empfehlungen aussprechen. Krankenhäusern eröffnen die Berichte die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen und damit um das Vertrauen von Patienten zu werben.
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