Der neue Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe läuft bis 2015. Er wurde am 31.1.2013 von der Schiedsstelle festgesetzt, nachdem direkte Verhandlungen zwischen den verschiedenen Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband gescheitert waren.
Vertrag ist ein Kompromiss für beide Seiten
Durch die einstimmige Entscheidung aller Unparteiischen der Schiedsstelle wurde der vertragsfreie Raum beendet, der nach der Vertragskündigung durch die Hebammen Mitte 2010 eingetreten war. Unabhängig von der Vergütung der eigentlichen Leistungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen bereits seit letztem Sommer mehr, um die gestiegenen Kosten für die Berufshaftpflicht und für Materialkosten auszugleichen.
Geld für Qualitätssicherung
Von der jetzt beschlossenen Gesamterhöhung sind 5 % für eine in den kommenden Monaten zwischen beiden Seiten zu vereinbarende Qualitätssicherung vorgesehen. Weitere 5 % sollen 2015 hinzukommen, wenn die Leistungsbeschreibung für die Qualitätssicherung tatsächlich steht. Damit würden die jetzt beschlossenen 15 % auf 20 % steigen.
Vergütungssituation von Hebammen
Hebammen werden nach feststehenden Pauschalen bzw. nach angefangenen Zeiteinheiten vergütet. Die Vergütungssätze sind zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband vereinbart worden. Derzeit bezahlen die Krankenkassen z. B. für tagsüber erbrachte Leistungen:
- für jede angefangene halbe Stunde 16,80 EUR bei der Vorsorge
- für die Nachsorge oder Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten 30 EUR, unabhängig ob diese nur 10 oder z. B. 40 Minuten dauert
- für eine Hausgeburt 692 EUR als Grundgebühr (neben weiteren anfallenden Leistungen wie Naht, Wegegeld usw.), unabhängig davon, ob diese 5 oder max. 11 Stunden dauert
- für eine Geburtshausentbindung knapp 548 EUR als Grundgebühr (neben weiteren anfallenden o. g. Leistungen zzgl. einer Betriebskostenpauschale von 700 EUR).
Die Vergütungen für entsprechende Tätigkeiten in der Nacht sind deutlich höher.
Nebenleistungen als Zusatzeinnahmequelle
Daneben erhöhen die Hebammen ihre Einkünfte noch mit privaten Leistungen, die sie direkt mit den Schwangeren, Wöchnerinnen und jungen Müttern abrechnen (wie Säuglings-Erste-Hilfe-Kurse, Rufbereitschaftspauschalen o. Ä.).
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