Entlastung für pflegende Angehörige
Knapp 75 % aller pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause betreut. Die Pflege wird meist von Familienangehörigen sichergestellt. Pflegende Angehörige sind oft zusätzlich auch berufstätig sind oder haben eine eigene Familie zu versorgen.
Pflegende Angehörige brauchen zeitweise Entlastung
"Um die Pflege-Aufgabe bewältigen zu können, daneben Zeit für die eigenen Belange zu haben und neue Kräfte zu schöpfen, sind regelmäßige Pflege-Auszeiten enorm wichtig", erklärt Georg Abel, Bundesgeschäftsführer der Verbraucher Initiative aus Anlass ist des Aktionstags "Pflegende Angehörige" am 8.9.2013.
Pflegekassen unterstützen pflegende Angehörige
Die verschiedenen Angebote der Pflegekasse werden aber bislang nur von einem kleinen Teil der pflegenden Angehörigen genutzt. Am Aktionstag "Pflegende Angehörige" wird nochmals auf Entlastungsmöglichkeiten hingewiesen.
Folgende Leistungen der Pflegekasse können von Pflegepersonen beansprucht werden:
- Tagespflege:
Vor allem für berufstätige Angehörige ist die Tagespflege eine Hilfe. Die Pflegebedürftigen werden dabei tagsüber in einer Einrichtung betreut. Dabei gibt es auch therapeutische Angebote. Meist werden die Senioren zu Hause abgeholt und wieder nach Hause gebracht.
- Nachtpflege:
Sind Pflegebedürftige besonders nachts aktiv, ist die Nachtpflege eine Alternative. Dadurch können Angehörige durchschlafen und sich besser erholen. Sowohl Tages- als auch Nachtpflege werden von den Pflegekassen, Ländern und Kommunen gefördert.
- Verhinderungspflege:
Während des Urlaubs, bei Krankheit oder beruflichen Verpflichtungen können Angehörige Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. "Sie wird durch eine professionelle Pflegekraft oder eine andere private Pflegeperson für die Dauer von bis zu vier Wochen geleistet", so Abel. Die Pflegekasse trägt bis zu 1.550 EUR pro Jahr.
- Kurzzeitpflege:
Eine Alternative zur Verhinderungspflege ist die Kurzzeitpflege, bei der die Senioren für ebenfalls maximal vier Wochen komplett in einem Pflegeheim betreut werden. Auch die Kurzzeitpflege wird von den Pflegekassen mit bis zu 1.550 EUR pro Jahr bezuschusst.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.390
-
Bundesregierung lehnt Abschaffung der Witwenrente ab
2.788
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.996
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
1.928
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.909
-
Bürgergeld und Sozialhilfe: Regelbedarf steigt 2025 nicht
1.799
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.650
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.306
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
1.090
-
Urlaub während Krankschreibung: Besteht ein Krankengeldanspruch?
1.071
-
Krankenkasse muss Ausbildungskosten für Therapiehund nicht übernehmen
20.11.2024
-
Patientenversorgung trotz Leistungsverbot gesichert
14.11.2024
-
Klinik-Atlas aktualisiert und erweitert
13.11.2024
-
Prognose für Rentenerhöhung 2025
08.11.2024
-
Sozialversicherungswerte 2025: die voraussichtlichen Rechengrößen im Leistungsrecht
07.11.2024
-
Aufstiegs-BAföG als Fördermöglichkeit für berufliche Weiterqualifizierung
06.11.2024
-
Steigende Durchschnittslöhne in der Pflege
04.11.2024
-
Unterschiedliche Methoden bei Kinderwunschbehandlung sind getrennt zu bewerten
31.10.2024
-
Antragstellung und Kenntnis im Sozialhilferecht
29.10.2024
-
Elektronische Patientenakte stößt kaum auf Widerspruch
28.10.2024