Entlastung für pflegende Angehörige
Knapp 75 % aller pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause betreut. Die Pflege wird meist von Familienangehörigen sichergestellt. Pflegende Angehörige sind oft zusätzlich auch berufstätig sind oder haben eine eigene Familie zu versorgen.
Pflegende Angehörige brauchen zeitweise Entlastung
"Um die Pflege-Aufgabe bewältigen zu können, daneben Zeit für die eigenen Belange zu haben und neue Kräfte zu schöpfen, sind regelmäßige Pflege-Auszeiten enorm wichtig", erklärt Georg Abel, Bundesgeschäftsführer der Verbraucher Initiative aus Anlass ist des Aktionstags "Pflegende Angehörige" am 8.9.2013.
Pflegekassen unterstützen pflegende Angehörige
Die verschiedenen Angebote der Pflegekasse werden aber bislang nur von einem kleinen Teil der pflegenden Angehörigen genutzt. Am Aktionstag "Pflegende Angehörige" wird nochmals auf Entlastungsmöglichkeiten hingewiesen.
Folgende Leistungen der Pflegekasse können von Pflegepersonen beansprucht werden:
- Tagespflege:
Vor allem für berufstätige Angehörige ist die Tagespflege eine Hilfe. Die Pflegebedürftigen werden dabei tagsüber in einer Einrichtung betreut. Dabei gibt es auch therapeutische Angebote. Meist werden die Senioren zu Hause abgeholt und wieder nach Hause gebracht.
- Nachtpflege:
Sind Pflegebedürftige besonders nachts aktiv, ist die Nachtpflege eine Alternative. Dadurch können Angehörige durchschlafen und sich besser erholen. Sowohl Tages- als auch Nachtpflege werden von den Pflegekassen, Ländern und Kommunen gefördert.
- Verhinderungspflege:
Während des Urlaubs, bei Krankheit oder beruflichen Verpflichtungen können Angehörige Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. "Sie wird durch eine professionelle Pflegekraft oder eine andere private Pflegeperson für die Dauer von bis zu vier Wochen geleistet", so Abel. Die Pflegekasse trägt bis zu 1.550 EUR pro Jahr.
- Kurzzeitpflege:
Eine Alternative zur Verhinderungspflege ist die Kurzzeitpflege, bei der die Senioren für ebenfalls maximal vier Wochen komplett in einem Pflegeheim betreut werden. Auch die Kurzzeitpflege wird von den Pflegekassen mit bis zu 1.550 EUR pro Jahr bezuschusst.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.026
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
2.126
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.820
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.615
-
Prognose für Rentenerhöhung 2025
1.545
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.497
-
Sozialversicherungswerte 2025: die Rechengrößen im Leistungsrecht
1.314
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
1.146
-
Bundesregierung lehnt Abschaffung der Witwenrente ab
1.062
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.018
-
Höhere Leistungen in der Pflegeversicherung 2025
19.12.2024
-
Reformbedarf in der Notfallversorgung
17.12.2024
-
Verbesserte Versorgung für Patienten mit Long-COVID ab 2025
16.12.2024
-
Rechtsreferendar ist auf Rückweg von einer Lehrveranstaltung gesetzlich unfallversichert
13.12.2024
-
Kein Arbeitsunfall bei vorbereitender Teilnahme an Voltigierstunde
10.12.2024
-
Finanzentwicklung der GKV im Jahr 2024
09.12.2024
-
Mehr Menschen suchen Hilfe bei psychischen Erkrankungen
05.12.2024
-
Gestuftes Auskunftsverfahren nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz
05.12.2024
-
Steigende Arzneimittelausgaben belasten das GKV-System
04.12.2024
-
Gesundheitsförderung wieder auf Vor-Corona-Niveau
02.12.2024