Post zur Organspende kommt - Fragen und Antworten

Die Organspendereform ist nach jahrelangen Debatten in Kraft getreten - bei Millionen Versicherten flattern Informationen und Spenderausweise ins Haus. Was muss man bedenken? Gibt es jetzt mehr Hoffnung für die Todkranken auf der Warteliste?

Was ändert sich durch die Reform?

Bisher musste man sich um einen Organspendeausweis bemühen oder sich gegenüber seinen Angehörigen erklären, wollte man zum Spender werden. Nun werden alle Versicherten ab 16 Jahren angeschrieben, informiert, mit einem Ausweis ausgestattet und zur Entscheidung aufgefordert.

Bis wann kommt die Post zur Organspende?

Die Krankenkassen haben ein Jahr Zeit. Die Techniker Krankenkassen prescht vor und will ihre Versicherten bis Ende des Monats versorgt haben. Andere Kassen halten sich noch zurück, denn das Thema Organspende erscheint derzeit nicht gerade imagefördernd.

Was sind die derzeitigen Probleme? 

Der Verdacht auf eine regelwidrige, kriminelle und ungerechte Organvergabe in den Unikliniken Regensburg, Göttingen und München ist noch nicht völlig aufgearbeitet. Infolgedessen ist die Verunsicherung groß. In fast allen Regionen gibt es einen Rückgang bei den Organspendern - in den ersten 3 Quartalen von 900 im Vorjahreszeitraum auf 829.

Muss man sich entscheiden?

Nein, man kann die Unterlagen auch ungelesen in den Müll werfen, ohne Sanktionen fürchten zu müssen. Das Ziel ist aber, dass sich mehr Menschen zur Spende nach dem Tod bereiterklären und dies auch dokumentieren. Denn täglich sterben 3 von den 12.000 Patienten auf der Warteliste. Die Betroffenen warten oft verzweifelt auf Rettung durch ein Spenderorgan.

Kann man sich auch später entscheiden?

Ja. Es folgen auch weitere Massensendungen. Alle 2 Jahre soll es Briefe zur Organspende geben. In einigen Jahren kann die Bereitschaft auch auf der elektronischen Gesundheitskarte dokumentiert werden - dann gilt ein Fünf-Jahres-Rhythmus.

Was ist zu bedenken?

Man sollte sich vor Augen halten, was die Organspende für das Ende auf der Intensivstation bedeutet. Hirntote sind noch warm, das Herz schlägt noch, die Brust hebt und senkt sich. Wenn der Todkranke vorher eingewilligt hat, seine Organe zu spenden, müssen sich die Angehörigen jetzt - vor dem Eingriff - verabschieden. Ohne Organspende können Angehörige beim letzten Moment dabei sein. Dann können aber die Organe kein anderes Leben retten.

Was ist noch zu erwägen?

Der Zusammenhang mit Patientenverfügungen. Wer rundheraus ausschließt, dass er Apparatemedizin bekommen soll, schließt im Grunde auch die Organspende aus. Denn ist der Hirntod eingetreten, müssen Betroffene an Apparate angeschlossen werden, damit die Organe bis zur Entnahme funktionsfähig bleiben.

Wie viele Organe werden gespendet?

In Deutschland kommen auf eine Million Einwohner knapp 15 Spender. International liegt die Bundesrepublik damit im unteren Drittel. 2011 wurden 1.200 Menschen nach dem Tod 3.917 Organe entnommen - das waren 7,4 % Spender weniger als im Vorjahr. Ein Spender kann bis zu 7 Kranken helfen.

Welche Organe können gespendet werden?

Nach dem Hirntod können Niere, Herz, Leber, Lunge, Dünndarm, Bauchspeicheldrüse und Gewebe gespendet werden. Auf dem Spenderausweis können bestimmte Organe angegeben werden. Es gibt aber auch Lebendspenden, etwa von Nieren.

Löst die nun geltende Entscheidungslösung die Probleme?

Nein - selbst wenn die aktuelle Verunsicherung infolge der Organvergabeskandale abebbt. Denn es gibt Grenzen: Von den rund 400.000 Menschen, die im Jahr in den Kliniken sterben, tritt bei nur einem Prozent der Hirntod vor dem Herzstillstand ein.

Was soll gegen Manipulationen bei Spenderorganen helfen?

Ärzteschaft, Kliniken, Krankenkassen, Länder und Bundesregierung setzen auf verstärkte Kontrollen und Sanktionen - allerdings weitgehend im bisherigen System, in dem nicht der Staat, sondern die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen die Fäden in der Hand hat. Kritiker fordern mehr staatliche Aufsicht über die Kliniken und die Organisationen, die für Organspende und -vergabe verantwortlich sind.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Organspende, Krankenkasse, Patientenverfügung