Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG bietet Fachkräften eine attraktive Möglichkeit zur beruflichen Weiterqualifizierung. Durch finanzielle Unterstützung können höhere Abschlüsse erreicht und neue Karrierechancen ergriffen werden. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und Details dieser staatlichen Förderung.

Das Aufstiegs-BAföG, früher als „Meister-BAföG“ bekannt, unterstützt Fachkräfte, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten. Besonders in den Branchen, wo qualifiziertes Personal gefragt ist, bietet das Programm eine attraktive Möglichkeit, höhere berufliche Abschlüsse zu erreichen und den nächsten Karriereschritt zu machen. Der folgende Überblick informiert über die wichtigsten Details und Voraussetzungen für eine Förderung.

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG hilft Fachkräften, sich beruflich weiterzubilden. Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger, die auf Prüfungen vorbereiten, die öffentlich-rechtlich anerkannt sind – etwa nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder vergleichbaren Regelungen. Die Fortbildungen können in Voll- oder Teilzeit durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst Fortbildungen, die auf einen Abschluss oberhalb der Facharbeiter-, Gesellen- oder Berufsfachschulstufe vorbereiten. Dazu gehören Prüfungen zum geprüften Berufsspezialisten, Bachelor Professional und Master Professional. Anspruch auf Förderung besteht auf jeder dieser Stufen, sodass bis zu drei Fortbildungen gefördert werden können. Auch Personen ohne formale Erstausbildung, aber mit ausreichender Berufserfahrung – zum Beispiel Studienabbrecher oder Abiturienten mit relevanter Berufspraxis – können gefördert werden.

Die geförderten Fortbildungen müssen qualitativ und zeitlich festgelegte Anforderungen erfüllen: Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe umfassen mindestens 200 Unterrichtsstunden. Ab der zweiten Stufe sind mindestens 400 Unterrichtsstunden erforderlich. Teilzeitkurse sollten durchschnittlich mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat umfassen und dürfen maximal vier Jahre dauern, während Vollzeitkurse mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Wochentagen umfassen und maximal drei Jahre dauern dürfen.

Fernlehrgänge und mediengestützte Kurse sind ebenfalls förderfähig, solange sie den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes und den Qualitätsvorgaben entsprechen. Es muss regelmäßiger Kontakt zum Lehrpersonal bestehen, und die Ausbildung muss durch Prüfungserfolge dokumentiert werden. Reine Selbstlernphasen ohne verbindliche Interaktion oder Erfolgskontrollen sind nicht förderfähig.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Fachkräfte, die sich in einem Berufsfeld weiterbilden möchten und bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben, wobei in der Regel auch Berufserfahrung verlangt wird. Das Aufstiegs-BAföG steht auch Personen offen, die ohne abgeschlossene Ausbildung aufgrund ihrer Berufserfahrung zur Fortbildung zugelassen sind. Es gibt keine Altersgrenze – das Programm richtet sich an alle, die den nächsten Schritt auf der Karriereleiter gehen möchten. Für Beschäftigte bedeutet dies zum Beispiel den Weg zur Qualifikation als Führungskraft oder zur Spezialisierung in entsprechenden  Fachbereichen.

Vielfältige Fördermöglichkeiten durch Aufstiegs-BAföG

Den meisten Menschen sind gängige Fortbildungen wie der Weg zum Meister, Techniker, Fach- oder Betriebswirt vertraut. Doch darüber hinaus existiert eine beachtliche Vielfalt weiterer gleichwertiger Fortbildungsziele, die mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt werden – insgesamt über 700 Möglichkeiten! Dazu zählen auch Qualifizierungsangebote im sozialen Bereich. Egal, ob es sich um eine Erzieherausbildung, spezialisierte Fortbildungen im Gesundheitswesen oder Weiterbildungen für duale Berufe in der Gesundheitswirtschaft handelt, das Aufstiegs-BAföG bietet auch in diesen Bereichen eine attraktive Förderoption.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch eine Kombination aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden größtenteils als Zuschuss gewährt. Für den Lebensunterhalt während einer Vollzeitfortbildung kann ein Darlehen beantragt werden, das später zinsgünstig zurückgezahlt werden muss. Besonders attraktiv: Bei erfolgreichem Abschluss kann die Rückzahlung des Darlehens um bis zu 50 Prozent reduziert werden, was die finanzielle Belastung deutlich verringert.

Was ist sonst noch wichtig?

Förderfähig sind nur zertifizierte Anbieter mit anerkanntem Qualitätssicherungssystem. Dies bietet Teilnehmenden die Gewissheit, dass die Maßnahmen den Bildungsstandards entsprechen und ihre Investition gut abgesichert ist. Das Aufstiegs-BAföG ist daher ein leistungsfähiges Förderinstrument für all jene, die ihre berufliche Position stärken und ihre Expertise erweitern möchten – eine wertvolle Möglichkeit für den individuellen Aufstieg.

Weitere Informationen und Antrag 

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf seiner Homepage zur Verfügung. Neben den Antragsformularen besteht dort auch die Möglichkeit den Antrag für die AFBG-Förderung online auszufüllen.


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