Präventionsgesetz soll Vorsorge stärken
Eltern, deren Kinder in eine Kita aufgenommen werden, sollen eine ärztliche Beratung zu den empfohlenen Impfungen erhalten. Der Nachweis über die Beratung ist bei Anmeldung vorzulegen. Damit soll erreicht werden, dass mehr Kindergartenkinder und Kinder unter drei Jahren über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Gleichwohl soll Impfen freiwillig bleiben. Bereits in der Vergangenheit wurde über die Frage "Impfen oder nicht Impfen" viel diskutiert. Kritik im Detail kommt von den Kassen.
Präventionsgesetz soll Impflücken schließen
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat Ärzte, Kitas, Schulen und Eltern dazu aufgerufen, die Impflücken vor allem bei Jugendlichen zu schließen. "Wenn das nicht gelingt, darf eine Impfpflicht kein Tabu sein", sagte Gröhe. Er fügte hinzu: "Vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen fehlen noch wichtige Schutzimpfungen, etwa die gegen Masern."
Mit dem Präventionsgesetz, das am 20.3.2015 in erster Lesung im Bundestag behandelt wird, würden wichtige Maßnahmen ergriffen, um die Impfbereitschaft zu steigern. "Wir müssen alle Gesundheits-Routineuntersuchungen nutzen, um den Impfschutz zu überprüfen. " Gröhe sagte weiter: "In den parlamentarischen Beratungen zum Präventionsgesetz müssen alle Möglichkeiten auf den Tisch, die dazu beitragen, dass mehr Kinder und Erwachsene gegen gefährliche Infektionskrankheiten geschützt sind." Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten - "rechtzeitig vor der kalten Jahreszeit, in der es üblicherweise vermehrt zu Erkrankungswellen kommt", so Gröhe.
Krankenkassen kritisieren Präventionsgesetz
Die gesetzlichen Krankenkassen äußerten Vorbehalte gegen das Gesetzesvorhaben. Der Entwurf sehe eine Quersubventionierung einer Bundesbehörde durch Versichertengelder vor, sagte der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer.
Krankenkassen sollen ab 2016 sieben Euro statt bislang 3,09 Euro pro Versichertem und Jahr für Gesundheitsförderung ausgeben. Bis zum 18. Lebensjahr sollen Jugendliche zudem eine zusätzliche Gesundheitsuntersuchung erhalten.
Hintergrund der Kritik ist die Absicht Gröhes, von den 220 bis 240 Millionen Euro Mehrausgaben der Krankenkassen durch das neue Präventionsgesetz etwa 35 Millionen Euro der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung zu stellen. Diese solle damit die Krankenkassen "bei der Erbringung von Leistungen zur Prävention" unterstützen.
Kiefer sagte: "Für die Präventionsaufgaben der einzelnen Krankenkassen braucht es keine zentralistische Bundesbehörde als Subdienstleister. Wenn der Bund seine eigene Behörde besser finanzieren möchte, dann muss er das selbst machen und nicht aus den Portemonnaies der Beitragszahler."
Grundsätzlich begrüßte der GKV-Vorstand aber das Gesetzesvorhaben, Primärprävention und Gesundheitsförderung zu stärken.
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