Die eGK – ein rechtlicher Problemfall?
Kassenärzte und Krankenkassen diskutieren über die rechtliche Beurteilung der zu Jahresbeginn eingeführten elektronischen Gesundheitskarte. Nach einer Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist die sog. e-Card oder eGK nicht gesetzeskonform und damit nutzlos, weil die gesetzlichen Krankenkassen die Fotos der Versicherten nicht überprüft hätten. Kassen und Gesundheitsministerium sind aber anderer Meinung: danach entspricht die elektronische Gesundheitskarte dem geltenden Recht.
Krankenkassen müssen Lichtbild auf eGK prüfen
"Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die Übereinstimmung des auf der eGK aufgedruckten Lichtbildes, der Person des Inhabers der Karte sowie der zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren Sozialdaten zu verifizieren. Dieses wird bislang nicht durchgeführt, was problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert werden sollen", heißt es einem Zeitungsbericht zufolge in dem Gutachten.
Gesetzliche Vorgaben zur eGK durch Kassen erfüllt?
Die Expertise für die niedergelassenen Ärzte in Deutschland wirft den Kassen vor, "die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt" zu haben. Rein rechtlich müssten die elektronischen Gesundheitskarten wieder eingezogen oder nachgerüstet werden.
KBV verteidigt das Vorgehen bei der Herausgabe der eGK
Der Verband der gesetzlichen Krankenkassen verteidigt das Vorgehen bei der Kartenherausgabe: "Hier wird ganz offensichtlich eine alte Diskussion um die elektronische Gesundheitskarte von vor 2 Jahren seitens der Ärzteschaft aufgewärmt. Da sich die Fakten seit damals nicht geändert haben, besteht für Versicherte kein Grund zur Sorge. Weder muss die Karte eingezogen oder nachjustiert werden. Versicherte können die eGK nach wie vor einfach benutzen."
Elektronische Gesundheitskarte nur Identitätsnachweis
Nach Ann Marini, stellvertretende Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes wird die eGK "ausschließlich als Identitätsnachweis für das Gesundheitswesen benutzt. Sie ist damit nicht vergleichbar mit einen Ausweis oder Pass. Zu diesem Schluss kam das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereits 2012. Außerdem bestehe ein nachweisliches Interesse der Krankenversicherung an einem reibungslosen Ablauf in der Arztpraxis."
Auch Ärzte müssen Identität des Karteninhabers prüfen
Sofern ein Arzt Zweifel hat, ob die versicherte Person und das Foto übereinstimmen, muss er laut Bundesmantelvertrag die Identität überprüfen. "Umso mehr sollte er dies tun, bevor er sensible Daten mit der Karte speichert", so Ann Marini.
"Dass jetzt wieder alte, längst widerlegte Argumente angeführt werden, ist nur ein neuer Versuch der Ärzteschaft das eGK-Projekt zu hintertreiben. Der Zeitpunkt ist insofern interessant, da die eGK nun endlich an Fahrt gewinnt. Seit 1.1.2014 ist sie das offizielle Nachweisdokument für gesetzlich Versicherte, ab Oktober müssen auch die Ärzte mit der eGK abrechnen und die ersten Online-Tests beginnen", so die stellvertrende Pressesprecherin.
Auch das BMG beteuert die korrekte Abwicklung. Eine Ministeriumssprecherin sagte hierzu: "Die eGK verstößt weder gegen geltendes Recht noch ist diese nutzlos."
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