Zusammenfassung
Die Arbeitslosenversicherung ist das Sozialleistungssystem zum Schutz der Arbeitnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit.
Sozialversicherung: Als Teil des umfassenden Systems der Arbeitsförderung ist die Arbeitslosenversicherung im SGB III geregelt und in arbeitsmarktpolitische Ziele und Aufgabenstellungen eingebunden.
1 Versicherungsformen
Das System der Arbeitslosenversicherung besteht aus einerseits dem Versicherungsrecht, das – mit Besonderheiten – für Beschäftigte weitgehend den Regelungen zur Versicherungspflicht und -freiheit der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung folgt.
Ferner ist die freiwillige Weiterversicherung[1] für Selbstständige (Existenzgründer) und für Beschäftigte außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz in der Arbeitslosenversicherung möglich.[2]
2 Leistungen
Leistungsrechtlicher Kern der Arbeitslosenversicherung sind die im SGB III geregelten Entgeltersatzleistungen. Dies sind das
- Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung,
- Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit,
- Übergangsgeld bei Teilnahme an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall und
- Insolvenzgeld bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.[1]
Das Bürgergeld ist keine Leistung der Arbeitslosenversicherung, sondern die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das Bürgergeld ist keine Entgeltersatzleistung, sondern – wie die Sozialhilfe – als bedarfsorientierte Leistung ausgestaltet und im SGB II geregelt.
3 Mitgliedergruppen
Die Arbeitslosenversicherung bzw. Arbeitsförderung hat als größte Mitgliedergruppen die Beschäftigten und die Arbeitgeber. Dabei sind die Arbeitgeber selbst Bezieher von Leistungen.[1] Arbeitgeber sind also nicht nur Beitragszuzahler. Darin unterscheidet sich die Arbeitslosenversicherung von den anderen Zweigen der Sozialversicherung.
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