Arbeitgeber können in Zusammenarbeit mit Juristen und dem Betriebs- oder Personalrat gemäß ihres Direktionsrechts den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz und während der Pausen grundsätzlich verbieten. Ein solches Verbot kann mittels

  • einer Arbeitsanweisung,
  • einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag,
  • einer Betriebsvereinbarung (in Betrieben mit Betriebsrat) erfolgen.

Ein solches Verbot könnte auch die Zeit vor Dienstantritt umfassen, um eine Drogeneinwirkung während der Arbeitszeit zu verhindern.

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