Durch das Bundeskinderschutzgesetz wurde die "insoweit erfahrene Fachkraft" neu in das Gesetz aufgenommen. Eine insoweit erfahrene Fachkraft berät bestimmte Personengruppen und ist bei Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durch die freien Träger hinzuzuziehen. Hintergrund der Regelung ist, dass die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall sehr schwierig und komplex sein kann. Daher soll eine Fachkraft, die spezielle Erfahrungen und Kenntnisse in der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung hat, zurate gezogen werden. Das Jugendamt stellt eine ausreichende Anzahl von erfahrenen Fachkräften in ihrem Zuständigkeitsbereich sicher.

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