1 Ziel
Mit dem Cannabisgesetz (CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert.
2 Umsetzung
Das Gesetz legt also den Fokus auf eine schlankere und effizientere Verwaltung, um Forschung und Entwicklung zu fördern, ohne die hohen Sicherheitsstandards im Bereich der Medizinprodukte und Arzneimittel zu gefährden.
Das Cannabisgesetz bringt umfassende Neuerungen in Bezug auf den legalen Zugang zu Cannabis sowohl im Freizeit- als auch im medizinischen Bereich.
Die Änderungen im "Konsumcannabisgesetz (KCanG)" konzentrieren sich auf die Legalisierung und Regulierung des Freizeitkonsums von Cannabis, während die Anpassungen im "Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)" den medizinischen Zugang verbessern und die Qualitätskontrolle stärken sollen. Diese Reformen zielen darauf ab, den illegalen Markt zu reduzieren, den Jugendschutz zu gewährleisten und gleichzeitig den medizinischen Nutzen von Cannabis besser nutzbar zu machen.
2.1 Konsumcannabisgesetz (Freizeitgebrauch)
Die Änderungen im "Konsumcannabisgesetz (KCanG)":
Legalisierung des Besitzes und Konsums:
Der Besitz von Cannabis für den Eigenbedarf wurde bis zu einer bestimmten Menge (meist 20-30 Gramm) legalisiert. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken konsumieren.
Anbau und Vereine:
Personen dürfen eine begrenzte Anzahl von Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. "Cannabis Social Clubs" oder Konsumvereine sind zugelassen, in denen Mitglieder gemeinsam Cannabis anbauen und untereinander teilen dürfen.
Verkauf und Vertrieb:
Eine kontrollierte Abgabe von Cannabis über lizensierte Verkaufsstellen wird ermöglicht. Der Verkauf ist an strenge Auflagen und Regelungen gebunden, insbesondere hinsichtlich des Jugendschutzes, der Qualitätssicherung und der Aufklärung über mögliche Risiken.
Werbeverbot und Prävention:
Werbung für Cannabis bleibt stark eingeschränkt, um vor allem Minderjährige zu schützen. Ein Teil der Einnahmen aus der Cannabissteuer wird in Präventions- und Aufklärungsprogramme investiert.
2.2 Medizinal-Cannabisgesetz (medizinische Anwendung)
Die Änderungen im "Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)":
Vereinfachung des Zugangs:
Der Zugang zu medizinischem Cannabis wird erleichtert. Patienten benötigen weniger bürokratischen Aufwand, um eine Verschreibung zu erhalten. Die Verschreibung von Cannabis durch Ärzte wird vereinfacht, insbesondere für schwerwiegende Erkrankungen wie chronische Schmerzen.
Anpassung der Preise und Erstattung:
Es wurden Regelungen zur Preisgestaltung und Kostenerstattung durch Krankenkassen präzisiert. Der Preis für medizinisches Cannabis soll für Patienten bezahlbarer werden.
Förderung der Forschung:
Die Forschung zu medizinischen Anwendungen von Cannabis wird verstärkt gefördert. Dies betrifft sowohl klinische Studien als auch wissenschaftliche Untersuchungen zu Dosierungen und Wirkungsweisen.
Qualität und Kontrolle:
Strengere Qualitätsstandards für medizinisches Cannabis wurden eingeführt, um eine gleichbleibende und verlässliche Versorgung sicherzustellen.
3 Umsetzungsstand
Der Deutsche Bundestag hat am 23.2.2024 das "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz)" beschlossen. Am 22.3.2024 wurde das "Cannabisgesetz" im Bundesrat beraten und gebilligt.
Das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes ist größtenteils in zwei Stufen erfolgt: Das Gesetz ist, mit Ausnahme der Regelungen zu Anbauvereinigungen und zur Tilgung von Einträgen im Bundeszentralregister, am 1.4.2024 in Kraft getreten. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sind am 1.7.2024 in Kraft getreten. Am 1.1.2025 werden die Regelungen zur Tilgung von Einträgen im Bundeszentralregister in Kraft treten.
3.1 Referentenentwurf
Referentenentwurf vom 5.7.2023.
3.2 Kabinettsentwurf
Kabinettsentwurf vom 16.8.2023.
3.3 Bundestag: 1. Lesung
Die 1. Lesung im Bundestag erfolgte am 18.10.2023.
3.4 Bundestag: 2./3. Lesung:
Die 2. und 3. Lesung im Bundestag erfolgte am 23.2.2024.
3.5 Bundesrat: 1. Durchgang
Im Bundesrat wurde das Gesetz am 9.10.2023 beraten.
3.6 Bundesrat: 2. Durchgang
Im Bundesrat wurde das Gesetz am 22.3.2024 beraten.
3.7 Verkündung
Das Gesetz wurde am 27.3.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
3.8 Inkrafttreten
Das Gesetz ist am 1.4.2024 in Kraft getreten.