Bei pflegebedürftigen Menschen tragen krankheitsbedingte Faktoren, die entweder die Nahrungsaufnahme einschränken oder den Energie- und Nährstoffbedarf erhöhen, dazu bei, dass das Risiko für Fehl- bzw. Mangelernährung erhöht ist. In Einrichtungen der stationären Pflege sind bis zu zwei Drittel der Pflegebedürftigen davon betroffen. Mangelernährung kann wiederum dazu führen, dass sich Erkrankungen verschlimmern und Gebrechlichkeit zunimmt.
Zur Vermeidung von Mangelernährung liegt ein Expertenstandard "Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege" des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) in der ersten Aktualisierung aus dem Jahr 2017 und eine ESPEN-Leitlinie "Klinische Ernährung und Hydration in der Geriatrie" aus dem Jahr 2020 vor. Der Expertenstandard beschreibt den pflegerischen Beitrag zum Ernährungsmanagement mit dem Ziel der Sicherung und Förderung einer bedürfnisorientierten und bedarfsgerechten oralen Ernährung von kranken und pflegebedürftigen Menschen, die angemessene Unterstützung bei der Aufnahme von Speisen und Getränken sowie bei der Gestaltung der Mahlzeiten. Die Leitlinie ergänzt die Themenbereiche Zufuhrmangel-Dehydration und Gewichtsreduktion bei Adipositas.
Nach internationalen Recherchen werden Interventionen zur Förderung von gesunder Ernährung als Einzelmaßnahmen selten für den Bereich "Pflegeeinrichtungen" konzipiert und evaluiert. Ernährung wird zumeist als Element sozialer Teilhabe verstanden oder als Teil von kombinierten Maßnahmen (hauptsächlich in Verbindung mit der Förderung körperlicher Aktivität) implementiert untersucht.
Aufgabe der Gesundheitsförderung und Prävention nach § 5 SGB XI kann die Verbesserung des Ernährungsangebotes und der Esssituationen insgesamt sein. Hierbei sollten klimarelevante Aspekte berücksichtigt sowie die soziale Teilhabe pflegebedürftiger Menschen gestärkt werden. Pflegekassen können Einrichtungen diesbezüglich in der Umsetzung beraten und unterstützen – beispielsweise in Anlehnung des auf Konsens beruhenden "DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen". Dieser berücksichtigt in seiner aktuellen Fassung Aspekte einer gesunden, ökologisch nachhaltigen und damit klimafreundlichen Verpflegung.
Ziel: Verbesserung der Ernährungssituation der Pflegebedürftigen |
Maßnahme: Umsetzung anerkannter Qualitätsstandards (z. B. DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen) in den Pflegeeinrichtungen |
Evidenz: Der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen beruht auf starkem Konsens und impliziert Empfehlungen für eine nachhaltige Ernährung. |
Erfolgsindikatoren (Teilziel 2.1): Die Anzahl der Pflegeeinrichtungen, die ein auf anerkannten Qualitätsstandards (z. B. DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen in seiner jeweils aktuellen Version) beruhendes Konzept zur Verpflegung vorweisen und Maßnahmen des Konzepts umsetzen, ist erhöht. |
Indikatoren für Wirksamkeit: Ernährungsstatus (z. B. mit dem Mini Nutritional Assessment) und gesundheitsbezogene Lebensqualität (Wohlbefinden) |