Rz. 59a
Nach den Vorüberlegungen für den Planungsprozess 2023 hat der Ukraine-Krieg auch in Deutschland weitreichende gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Auswirkungen. Durch Produktionsausfälle und Handelseinschränkungen werden die schon infolge der COVID-19-Pandemie vorhandenen Unsicherheiten und deren Einflüsse auf Lieferketten verstärkt. Wie sich dies und die Energiekrise im Einzelnen auf die Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage auswirken werden, bleibt zwar abzuwarten. Sicher sind hingegen erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit der Jobcenter. Durch die Unterstützung der Geflüchteten bei der Integration in den Arbeitsmarkt leisten die Jobcenter einen zentralen Beitrag zur Abfederung der individuellen Kriegsfolgen und zur gesellschaftlichen Integration der Geflüchteten. Schon jetzt stellt die ganzheitliche Betreuung aller Leistungsberechtigten die Jobcenter vor die besondere Herausforderung, mit den verfügbaren Ressourcen für alle Zielgruppen eine gute mittel- oder langfristige Perspektive am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu schaffen. Eine weitere Herausforderung für die Jobcenter wird es sein, den durch den demografischen Wandel weiter zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangel positiv für die Integration der Leistungsberechtigten in den Arbeitsmarkt zu nutzen. Um im Jahr 2023 der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsmarkt weiter eine hohe Führungsaufmerksamkeit zukommen zu lassen, wird die vielerorts eingeführte geschlechterspezifische Zielplanung, -steuerung und -nachhaltung unterstützt. Dafür werden die der Zielsteuerung zugrundeliegenden Prognosen zur Planung der Ziele 2 und 3 (Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug) zusätzlich geschlechterspezifisch zur Verfügung gestellt werden. Auch die Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die Einführung des Bürgergeldes ab Jahresbeginn 2023 wird die Jobcenter vor neue Herausforderungen stellen. Die großen Unsicherheiten, denen die Jobcenter gegenüberstehen, werden im Rahmen der Zielsteuerung und insbesondere der Zielnachhaltung unter Würdigung regionaler Besonderheiten berücksichtigt.
Rz. 59b
Zu den Rahmenbedingungen erhielten die Jobcenter Daten zur Einbeziehung in die Planungsüberlegungen:
- Prognose des IAB zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit im SGB II und SGB III,
- Herbstprojektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung des Planungsjahres 2023,
- Informationsschreiben des BMAS zur Mittelverteilung,
- Schätzung der altersstrukturbedingten Bestandsveränderung der Langzeitleistungsbeziehenden,
- Kennzahlenergebnisse nach den SGB II-Vergleichstypen,
- Abgänge aus Arbeitslosigkeit und offene Stellen nach Wirtschaftszweigen auf Jobcenter-Ebene
- Faktenblatt "Gleichstellung im SGB II".
Rz. 59c
BMAS, Länder, BA und kSpV haben vereinbart, dass die Akteure der Grundsicherung für Arbeitsuchende der Prävention und Beendigung des Langzeitleistungsbezugs unverändert eine erhöhte Aufmerksamkeit zukommen lassen. Sie stellen einen der Schwerpunkte der Steuerung und Integrationsarbeit auch in 2023 dar. Die Umsetzung des Schwerpunkts erfolgt durch Aktivierung und idealerweise durch existenzsichernde und nachhaltige Integrationen von Frauen und Männern in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Ein Fokus liegt dabei auf dem schrittweisen Vorbereiten einer Integration, indem sukzessive Integrationschancen erkannt und gestärkt sowie Integrationshemmnisse beseitigt werden. Die Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Teilhabe sollen beispielsweise durch intensive Betreuung, individuelle, stärkenorientierte Beratung sowie Ansätze zur Berücksichtigung der gesamten Bedarfsgemeinschaft, (beschäftigungsbegleitendes, stabilisierendes) Coaching und bedarfsgerechte Förderung erhalten und verbessert werden. Um die Eingliederungschancen der Leistungsbeziehenden nachhaltig zu verbessern, wird die Bedeutung abschlussorientierter Qualifizierungen weiter zunehmen. Zudem kommt es darauf an, dass alle Personengruppen in den Blick genommen werden. Gerade Menschen, die schon viele Jahre ohne Beschäftigung sind, benötigen besondere Unterstützung. Gleichzeitig hat die Pandemiezeit bei allen Personengruppen den Unterstützungsbedarf demzufolge in vielerlei Hinsicht verstärkt bzw. deutlicher gemacht. Dem Ansatz des SGB II, die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit mit sozialintegrativen Leistungen (z. B. kommunale Eingliederungsleistungen) eng zu verzahnen und aufeinander abgestimmt zu erbringen, kommt eine besondere Bedeutung zu.
Rz. 59d
Bund und Länder haben sich angesichts der verfehlten umfassenden Zielerreichung 2022 darauf verständigt, weiterhin einen Schwerpunkt auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern zu legen. Dazu gehört, anzuerkennen, dass Gleichstellung mehr bedeutet als Gleichbehandlung, und dass sie, wo immer nötig, mit der spezifischen Förderung von Frauen und Männern und der konsequenten Berücksichtigung ihrer Belange in den Beratungs- und Integrationsprozessen einhergeht. Insbesondere gilt es, in der B...