Rz. 14b

Die elektronische Rechnung wird als neue Anwendung der Telematikinfrastruktur in die Liste der Kernanwendungen aufgenommen (BT-Drs. 20/9048 S. 108). Gegenwärtig basiert der Kostenerstattungsprozess bei medizinischen Leistungen, die nicht dem Sachleistungsprinzip unterliegen und von den Versicherten zunächst selbst getragen werden, mit Ausnahme der Abrechnung von elektronischen Verordnungen, auf einem papiergebundenen Verfahren. Um dem Bedürfnis der Praxis im Sinne einer umfassenden Digitalisierung des Gesundheitswesens gerecht zu werden und die Versicherten, die Leistungserbringer sowie die Kostenträger von zeit- und kostenaufwendigen papierbasierten Verfahren zu entlasten, wird mit der Neuaufnahme der elektronischen Rechnung die Möglichkeit geschaffen, den Rechnungs- und Erstattungsprozess insbesondere bei Leistungen, die privatärztlich oder privatzahnärztlich abgerechnet werden, zu digitalisieren und damit zeit- und kosteneffizienter zu gestalten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge