Die Leistungszulage ist eine Sonderzahlung für besondere Arbeitsleistungen für Mitarbeiter innerhalb eines betrieblichen Organisationsprozesses. Sie wird an im Zeitlohn beschäftigte Mitarbeiter gezahlt, die eine Arbeitsleistung erbringen, die über der Normalleistung liegt. Sie ist darauf ausgerichtet, Leistungsanreize zu setzen und somit dem Prinzip einer leistungsgerechten Entlohnung Rechnung zu tragen. Die Leistungszulage ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.

2.3.1 Facharbeiterzulage

Mitarbeiter mit einer besonderen Qualifikation oder fachlichen Ausbildung können unter bestimmten Umständen eine Facharbeiterzulage erhalten. Da die Facharbeiterzulage im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gewährt wird, handelt es sich hierbei um steuerpflichtigen Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Da sie typischerweise regelmäßig monatlich wiederkehrend gewährt wird, handelt es sich hierbei um laufenden Arbeitslohn bzw. regelmäßiges Arbeitsentgelt.

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