Bildungspaket: Änderungen im Bildungs- und Teilhabepaket 1.8.2013

Ab 1.8.2013 können manche Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets einfacher und schneller beantragt werden. Es treten Änderungen in Kraft, die zwar augenscheinlich nur die Verwaltung betreffen. Letztlich profitieren aber auch die Kinder, da die Entscheidungsspielräume größer werden.

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde von der Politik als ein großer Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit und Teilhabe gefeiert. Nach mehr als 2 Jahre wird aber deutlich: Die neuen Leistungen kommen in der Praxis immer noch nicht richtig an. Der Gesetzgeber hat jetzt mit dem „Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze“ nachgelegt:

Schülermonatsfahrkarte

Das Jobcenter übernimmt die Kosten für die Schülermonatsfahrkarte. Weil man diese nicht nur für den Schulweg, sondern auch sonst nutzen kann, wird ein „zumutbarer Eigenanteil“ angerechnet. Die Berechnung war sehr kompliziert. Jetzt werden pauschal 5 EUR angerechnet. Im Einzelfall kann ein anderer Betrag festgesetzt werden.

Klassenfahrt/Schulausflug: Geldleistung erlaubt

Plant die Schulklasse einen Ausflug, werden die Kosten für hilfebedürftige Kinder übernommen. Das Amt durfte jedoch dem Kind nicht einfach den Geldbetrag zur Verfügung stellen, sondern nur mit dem „Anbieter“ direkt abrechnen. Wenn es aber gar keinen solchen Anbieter gab, war eine Kostenübernahme fast nicht möglich. Um das zu verhindern und sicherzustellen, dass die Kinder auch wirklich teilnehmen können, kann der Bedarf nun durch eine Geldleistung gedeckt werden.

Teilhabe: Antrag wirkt zurück

Für die Teilhabe an bestimmten Aktivitäten erhalten Kinder aus einkommensarmen Familien 10 EUR monatlich. Ganz oft fallen diese Kosten aber z. B. pro Quartal oder halbjährlich an. Hinzu kommt, dass die Kinder sich zu einem beliebigen Zeitpunkt zur Teilnahme entscheiden, der völlig unabhängig vom Zeitpunkt des ALG-II-Antrags ist. Diese zeitlichen Differenzen waren problematisch. Nun gelten größere Spielräume, so dass der Betrag „angespart“ oder auch im Voraus für den gesamten Bewilligungszeitraum erbracht werden kann.

Im Bildungspaket jetzt auch notwendige Ausstattung übernehmen

Und noch ein großes Manko der Teilhabeleistungen wurde gelöst: Bisher konnte der Teilhabe-Betrag von 10 EUR monatlich nur für den Mitgliedsbeitrag im Verein o. ä. verwendet werden. Was nicht bedacht wurde: Zum Fußballspielen braucht man Sportschuhe, zum Musizieren ein Instrument. Diese notwendige Ausstattung, die man zum Mitmachen braucht, kann jetzt auch finanziert werden. Allerdings bleibt der Betrag von 10 EURO unverändert.

Eilfälle: nachträgliche Kostenerstattung möglich

Für die Bildungs- und Teilhabeleistungen gelten folgende Grundsätze: Leistungen erhält nur, wer einen Antrag gestellt hat. Die Leistungen werden als Sach- und Dienstleistungen gewährt, Geld wird nicht ausgezahlt. Manchmal kann aber aus zeitlichen Gründen der Antrag nicht rechtzeitig gestellt werden. Und manchmal besteht der „Anbieter“ einer Leistung auf Barzahlung durch den Kunden. In solchen Fällen kann das Amt nun auch nachträglich die Kosten erstatten.


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