Hessen führt als erstes Bundesland Online-Klagen ein
Der elektronische Rechtsverkehr in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit werde nun flächendeckend eingeführt. Ein Pilotprojekt am Sozialgericht Darmstadt sei so erfolgreich verlaufen, dass dieser Weg weiter beschritten werde, sagte Justiz-Staatssekretär Rudolf Kriszeleit einer Mitteilung zufolge am 6.11.2012 in Kassel.
Elektronischer Rechtsverkehr spart Zeit und Geld
Online-Klagen reduzierten den Verwaltungsaufwand der Gerichte. In Zeiten knapper Kassen könne zudem Geld gespart und der Bürgerservice verbessert werden, sagte er.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in unserer News v. 19.10.2012.
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
851
-
Arbeitslosengeld I nach befristeter Beschäftigung
699
-
Bundesregierung verschärft Regeln beim Bürgergeld
593
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
5631
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
426
-
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
301
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
233
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
210
-
Ausgezahlter Resturlaub wird nicht auf Hartz IV angerechnet
161
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
149
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
18.11.2024
-
Einwohner-Energie-Geld nicht als Einkommen anrechenbar
16.10.2024
-
Verschwiegene Schöffenbezüge führen zur Rückzahlung
08.10.2024
-
Bundesregierung verschärft Regeln beim Bürgergeld
04.10.2024
-
Der vergessene Heimbewohner: Und doch kostenloser ÖPNV
30.09.2024
-
Arbeitgeber trägt Risiko für rechtzeitige Anzeige von Kurzarbeit
19.09.2024
-
Klage auf zusätzlichen Inflationsausgleich abgewiesen
17.09.2024
-
BAföG für Studierende darf nicht geringer sein als Bürgergeld
18.07.2024
-
Immer mehr Menschen beziehen im Alter Grundsicherung
16.07.2024
-
BAföG: Bundesrat billigt höhere Bedarfssätze
05.07.2024