Hartz IV: Bei Anzeigen werden Hartz IV-Empfänger nicht informiert

Jobcenter dürfen Hartz IV-Empfängern keine Auskunft darüber geben, dass sie angezeigt worden sind.

Hartz IV-Empfänger bleiben über Anzeigen gegen sie im Unklaren. Selbst auf Verlangen erhalten sie keine Auskunft darüber, dass sie angezeigt worden sind oder wer angezeigt hat - selbst bei nicht-anonymen Hinweisen. Der Informant hat Anspruch auf Geheimhaltung seiner persönlichen Daten, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) am 4.2.2012 und bestätigte damit einen Zeitungsbericht.

Gängiges Verfahren in Jobcentern

Die Anzeigen müssen in der Leistungsakte des Hartz-IV-Empfängers aufbewahrt werden. Wenn der Betroffene Akteneinsicht beantragt, müsse die Anzeige jedoch vorher herausgenommen werden. Wenn der Angezeigte sich allerdings wegen übler Nachrede juristisch wehren wolle, werde nicht nur über die Anzeige selber informiert, sondern gegebenenfalls auch über den Anzeigenden. Die BA sehe darin ein «legitimes Verfahren».

Schutz des Informanten vor Schutz des Betroffenen

Die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, sprach in dem Zeitungsbericht dagegen von einem «Skandal» - es wäre ein «Schutz für Denunzianten». «Die Anzeigen beeinflussen den Fallmanager und der Betroffene weiß von nichts», wird die Politikerin zitiert.

Der Zeitungsbericht berief sich auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage Kippings, wie die BA mit anonymen Anzeigen gegen Hartz-IV-Empfänger umgeht.

dpa

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