Hartz IV: Jobcenter kontrollieren Haushalte
Jobcenter kontrollieren regelmäßig Mitglieder von Hartz IV-Haushalten auf mögliche Einkünfte und Vermögen.
Harzt IV-Kontrollen von vierteljährlich auf monatlich gesteigert
Mit diesem Hinweis reagierte die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf einen Zeitungsbericht, wonach auch Personen, die in Hartz IV-Haushalten leben, aber selbst keine Leistungen beziehen, einer BA-internen Weisung zufolge genauer kontrolliert werden sollen. Die Sprecherin der Nürnberger Behörde betonte jedoch: «Es ist nur die fachliche Weisung konkretisiert worden, die Praxis bleibt die gleiche.» Nach Informationen der Zeitung hat sich aber die Frequenz der automatisierten Kontrollen gesteigert, von vierteljährlich auf monatlich.
Kontrollen nur bei unterschiedlichen Leistungsträgern
«Wir haben auch bislang schon genau geschaut: Wer hat in der Bedarfsgemeinschaft welches Einkommen, und hat der andere Mensch in der Bedarfsgemeinschaft überhaupt einen Anspruch auf Leistung», erläuterte die Sprecherin. Die nun aktualisierte Weisung sei «nur bei Menschen relevant, die bei anderen Sozialversicherungsträgern Leistungen beziehen», also vor allem wenn der eine Partner Rente beziehe und der andere Grundsicherung beantrage.
Datenabgleich hat auch bisher stattgefunden
«Es hat auch schon bisher ein Datenabgleich mit anderen Sozialversicherungsträgen stattgefunden, auch bezüglich Personen, die zwar in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keine Grundsicherungsleistungen beziehen», sagte die Behördensprecherin. «Diesbezüglich hat sich also nichts geändert.»
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