Qualitätssicherung: Umfassenderer Qualitätsberichte der Kliniken

Die Kritik an der Behandlungsqualität in Krankenhäusern bricht nicht ab. Die Folge: Krankenhäuser müssen künftig doppelt so häufig Berichte zur Qualitätssicherung abliefern. Daneben wurden die Qualitätsberichte um Informationen zur Hygiene erweitert.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken beschloss am 16.5.2013 in Berlin neue Regeln für die verpflichtenden Qualitätsberichte der Kliniken. Der Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Mit der Neufassung der Regelungen für den Qualitätsbericht setzt der G-BA gesetzliche Änderungen um und nutzt seine Handlungsmöglichkeiten, um den Informationsgehalt des Berichts für Patienten und Einweiser weiter zu verbessern.

Vereinfachungen zum vorgeschriebenen Dateiformat des Berichts

«Das Prozedere für die Krankenhäuser wurde zugleich im Rahmen der Möglichkeiten entbürokratisiert», sagte Dr. Regina Klakow-Franck, Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses Qualitätssicherung, die als unparteiisches Mitglied im G-BA weder der Seite der Kassen noch der Ärzte und Kliniken angehört. Fristen und Übermittlungsarten der Berichte wurden dafür geändert.

Mehr Berichte - weniger Bürokratie

Krankenhäuser, die Leistungen an unterschiedlichen Standorten erbringen, müssen nun für jeden einzelnen Standort berichten. Um jedoch den bürokratischen Aufwand bei der jährlichen Berichterstattung zu verringern, verzichtet der G-BA ab sofort auf die zusätzliche Übermittlung der Qualitätsberichte im PDF-Format sowie die bisherige Übermittlungsfrist vom 15. Juli des Erstellungsjahres. Stattdessen gilt nun für das gesamte Übermittlungsverfahren der ausschließlich maschinenverwertbaren Daten ab dem Qualitätsbericht 2013 eine geänderte Frist bis zum 15. Dezember des Erstellungsjahres.

Risiko der Krankenhausinfektionen verringern

Entsprechend dem 2011 geänderten Infektionsschutzgesetz wurde bereits ab 2013 der Rhythmus der Berichterstattung verkürzt. Die Berichte sind nun jährlich statt wie bislang alle 2 Jahre abzugeben. Zudem wurde festgelegt, dass die Berichte bestimmte Informationen über den Stand der Hygiene in den Krankenhäusern enthalten sollen. Unter anderem müssen die Krankenhäuser nun differenziertere Angaben zu den beschäftigten Hygienefachkräften und der Personalanzahl in den einzelnen Fachabteilungen machen. Zugleich wird die Anzahl der zu veröffentlichenden – auch infektionsbezogenen – Qualitätsindikatoren und deren Ergebnisse von insgesamt 182 auf 289 erneut deutlich erhöht.

Zweck der Qualitätsberichte

Die rund 2.000 in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser sind seit dem Jahr 2005 gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen.

  • Die Berichte bieten einen umfassenden Überblick über Strukturen, Leistungen und Qualitätsaktivitäten der Krankenhäuser.
  • Sie dienen der Information von Patienten sowie einweisenden Ärzten.
  • Krankenkassen können die Daten auswerten und für ihre Versicherten Empfehlungen aussprechen.
  • Krankenhäuser können mit den Berichten ihre Leistungen und die Qualität der Behandlung darstellen.

Der G-BA hat die gesetzliche Aufgabe, Vorgaben für Inhalt, Umfang und das Datenformat des Qualitätsberichts festzulegen. Im Oktober 2012 hatte der G-BA eine Referenzdatenbank freigeschaltet, in der die maschinenverwertbaren Qualitätsberichte vollständig abrufbar sind.

Letzte Prüfberichte waren nicht zufriedenstellend

Anlass der Überarbeitung der bisherigen Regeln zur Qualitätssicherung waren unter anderem Erfahrungen mit den Berichten über das Jahr 2010 und die Ergebnisse einer beauftragten Krankenhaus-, Patienten- und Einweiserbefragung sowie eines vom AQUA-Institut im März 2013 vorgelegten Prüfberichts zu den Qualitätsindikatoren.

Der Beschlusstext zu den neuen Regelungen für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser sowie Beschlusserläuterungen werden in Kürze auf www.g-ba.de veröffentlicht.

G-BA

Schlagworte zum Thema:  Qualitätssicherung, Krankenhausbehandlung