Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen

Das Unfallversicherungsrecht soll aufgrund geänderter Lebensrealitäten reformiert werden. Dazu hat das Bundeskabinett am 28. August 2024 das Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. 

Ziel ist es, Ungerechtigkeiten zu beheben, Lücken im Schutzsystem zu schließen und Verwaltungsabläufe von unnötiger Bürokratie zu befreien.

Bundesminister Heil erklärt den Bedarf neuer Regelungen

Mit dem Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz bringen wir ein Update auf den Weg und gewährleisten einen Unfallversicherungsschutz auf der Höhe der Zeit. Die veränderte Sicherheitslage in der Welt erfordert, dass alle im Gesetz genannten Krisenhelfergruppen einen umfassenden Versicherungsschutz bei Unfällen im Einsatzland erhalten. Auch sind neue Regelungen für Unfälle auf dem Arbeitsweg bei der Begleitung von Kindern zu Schule und Kita nötig. Zudem wird der Unfallversicherungsschutz von Studierenden verbessert. Gleichzeitig bauen wir Bürokratie ab und beschleunigen Verfahren.

Die Änderungen im Einzelnen

  •  Künftig sollen weitere Krisenhelferinnen und Krisenhelfer, die im Interesse unseres Landes tätig sind, einen erweiterten Versicherungsschutz für ihre Tätigkeit im Ausland erhalten, wie er für einzelne Krisenhelfergruppen bereits besteht. Dies soll zum Beispiel für Internationale Jugendfreiwilligendienstleistende gelten.
  • Bereits heute sind Eltern auf dem Weg zur Arbeit unfallversichert, wenn sie ihre Kinder zur Kita oder Schule bringen oder von dort abholen. Künftig werden auch andere umgangsberechtigte Personen bei diesen Wegen versichert, z. B. getrenntlebende Elternteile oder deren neue Lebenspartner.
  • Studierende genießen in Zukunft auch bei universitären Pflichtarbeiten außerhalb des räumlichen Bereichs der Hochschule den vollen Versicherungsschutz. Wenn etwa bestimmte Teile einer Abschlussarbeit an der Hochschule nicht möglich, aber als Teil der Prüfungsleistung notwendig und mit der Hochschule abgesprochen sind, gilt auch hier der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Schülerinnen und Schüler, die als Jungstudierende die Hochschule besuchen, fallen künftig unter den Versicherungsschutz – so wie alle anderen Studierenden auch.
  • Um dem erheblichen Anstieg der Bestattungskosten in den vergangenen Jahren gerecht zu werden, wird das Sterbegeld erhöht.
  • Mehr Datenaustausch – etwa zwischen Pflegekasse und Unfallversicherungsträgern bei der Feststellung eines Versicherungsfalls – soll in Zukunft für schnelle Leistungsgewährung sorgen. Die Abschaffung jährlicher Verwaltungs- und Verfahrenskostenberichte oder von Sonderregelungen etwa für Seeleute sollen außerdem zusätzliche Ressourcen in der gesetzlichen Unfallversicherung freisetzen.
  • Es wird ein bundeseinheitliches Verzeichnis aller Betriebsstätten aufgebaut und so für eine einheitliche und aktuelle Datenlage gesorgt. Das hilft sowohl der Unfallversicherung als auch den Arbeitsschutzbehörden der Länder. So wird die Prävention zur Verhütung von Unfällen gestärkt und die Kontrollen effizienter ausgestaltet.
BMAS