BUK-NOG ordnet Unfallversicherung neu
Das BUK-NOG schafft die rechtlichen Grundlagen für weitere Fusionen innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine weitere Regelung enthält eine weitgehende Entlastung kleiner Betriebe bei der Betriebsprüfung. Das Gesetz ergänzt zudem das Arbeitsschutzgesetz um einen Passus, der klarstellt, dass die Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen bei der Arbeit umfasst.
Fahrplan des BUK-NOG
Das BUK-NOG wurde bereits am 27.6.2013 vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung angenommen. Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz in Kraft treten.
"Wir freuen uns sehr, dass das Gesetz es auf den letzten Metern der Legislaturperiode noch geschafft hat", sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). "Ohne das BUK-NOG hätte den weiteren, bereits beschlossenen Fusionen in der gesetzlichen Unfallversicherung die Rechtsgrundlage gefehlt."
Regelungen des BUK-NOG zur Fusion der Unfallkassen
Konkret regelt das BUK-NOG die Fusion der Unfallkasse des Bundes mit der Eisenbahnunfallkasse sowie der Unfallkasse Post und Telekom mit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft. "Dies ist eine weitere wichtige Etappe in der vor Jahren begonnenen strukturellen Neuordnung der gesetzlichen Unfallversicherung", so Breuer.
Erleichertung bei Betriebsprüfungen
Als wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung lobte Breuer die beschlossenen Änderungen zu den Betriebsprüfungen. Dabei geht es um die von den Arbeitgebern gemeldeten Daten, auf deren Grundlage die gesetzliche Unfallversicherung den jeweiligen Beitrag für ein Unternehmen berechnet. "Bei Unternehmen mit geringer Beitragshöhe soll hier zu einer Stichprobenprüfung übergegangen werden", erklärt Breuer. "Das macht das Verfahren effizienter und entlastet sowohl die zahlreichen kleinen Betriebe als auch die Rentenversicherung, die die Prüfungen in unserem Auftrag durchführt."
Bis 2.500 Betriebsprüfungen entfallen durch das BUK-NOG
Schätzungen zufolge könnten 2.500 Prüfungen täglich entfallen. Besteht der Verdacht, dass ein Arbeitgeber Lohnsummen der falschen Gefahrklasse zugeordnet hat, darf die gesetzliche Unfallversicherung im Sinne der Beitragsgerechtigkeit zukünftig auch wieder selbst im Unternehmen prüfen.
BUK-NOG präzisiert Arbeitsschutzgesetz
Das BUK-NOG präzisiert zudem die im Arbeitsschutzgesetz enthaltene Pflicht des Arbeitgebers, für sein Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese bezieht sich nun auch auf die psychischen Belastungen bei der Arbeit. "Stress bei der Arbeit ist in den vergangenen Jahren zunehmend ins Blickfeld des Arbeitsschutzes gerückt. Diese gesetzliche Präzisierung wird das Thema zusätzlich befördern", so Breuer. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hätten hierzu bereits seit einiger Zeit ihre Beratungsangebote erweitert. Der Schutz der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung ist außerdem ein Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie von Bund, Ländern und gesetzlicher Unfallversicherung.
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