Finanzreserven der Krankenkassen schrumpfen
Frau Dr. Pfeiffer wurde durch die OPG, einem gesundheitspolitischen Informationsdienst, auf die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung angesprochen. Sie wies mit Blick auf die Rücklagensituation bei den gesetzlichen Krankenkassen darauf hin, dass die "Kassen-Rücklagen bereits seit dem vorletzten Jahr wieder unter einer Monatsausgabe liegen und weiter schrumpfen."
GKV-Bundeszuschusses stellt keine keine Subvention dar
In der Diskussion über die Höhe des GKV-Bundeszuschusses legte sie Wert auf die Feststellung, dass der Bundeszuschuss keine Subvention für die GKV sei, sondern im Kern eine Kostenerstattung beispielsweise für familienpolitische Leistungen, wie der Beitragsfreiheit bei Mutterschutz und Elternzeit. "Darüber hinaus gehören auch die um Milliarden Euro zu geringen Beiträge für ALG II-Beziehende dazu, wofür der Bund Beiträge in zu geringem Umfang bezahlt. Hierfür fordern wir zusätzliche Bundesmittel", so Pfeiffer zum OPG.
Finanzreserven heben
Vor dem Hintergrund der steigenden Ausgaben fragte der OPG die Vorstandsvorsitzende, wo die größten Effizienzreserven zu finden seien. "Wir müssen uns die Frage der Struktur und der Kapazitäten im stationären Sektor ansehen", so Pfeiffer. "Durch Corona hat dieses Thema einen falschen Touch bekommen. Nicht die schlichte Anzahl der Krankenhausbetten war hilfreich, sondern Dreierlei: Vor allem die Tatsache, dass die Leute Zuhause geblieben sind, dann die ambulante Versorgung durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und schließlich die sehr gute Intensivversorgung vor allem auf spezialisierten Stationen."
Terminservicestellen gut für Versicherte
Die Terminservicestellen seien im Prinzip etwas Gutes, so Pfeiffer zum OPG. Allerdings stünden die damit verbundenen zusätzlichen Ärzte-Vergütungen in keinem angemessenen Verhältnis dazu. In dem Zusammenhang gebe es das Problem der Unterbereinigung. "Das klingt sehr technisch, heißt aber nichts anderes, als dass neue Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zusätzlich vergütet werden, ohne dass in dem Gesamtbudget die Vergütung dafür bereinigt, also rausgenommen wird. Es kommt im Ergebnis zu einer Doppelvergütung. Und da sprechen wir von Milliarden und nicht von Millionen", so Pfeiffer im Interview.
Klarheit vor der Wahl wünschenswert
Angesprochen auf die Frage, ob denn die nächste Bundesregierung nach der Wahl ohne Kostendämpfungsmaßnahme auskommen würde, sagte Pfeiffer: "Richtig wäre es, wenn die Parteien vor der Wahl sagen würden, wie sie die finanziellen Herausforderungen im GKV-System angehen wollen. Spätestens nach der Wahl werden wir eine Diskussion über die Finanzsituation haben. Ich hoffe sehr, dass die neue Bundesregierung dann auch sehr schnell entscheidet, dass die Corona-Lasten nicht auf das Konto der Beitragszahlenden gehen."
-
Die Sachbezugswerte 2025
6.997
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
3.4692
-
Altersvollrentner im Minijob
2.8543
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
2.021
-
Beitrag zur Pflegeversicherung soll 2025 steigen
1.3371
-
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
1.065
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
814
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
811
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitnehmer möglich
738
-
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
6211
-
Rentenversicherungsbeitrag bleibt 2025 stabil
10.12.2024
-
Sozialversicherungsrechtlicher Status von Reportern
26.11.2024
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
25.11.20242
-
Die Sachbezugswerte 2025
22.11.2024
-
Versicherungspflicht von Lehrenden immer einzelfallabhängig
12.11.2024
-
Beitrag zur Pflegeversicherung soll 2025 steigen
11.11.20241
-
Kein Freibetrag für freiwillig versicherte Betriebsrentner
11.11.2024
-
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 steht fest
07.11.20241
-
Beiträge für Studierende steigen ab Oktober 2024
01.10.2024
-
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden auf das Gesamteinkommen angerechnet
23.09.2024