GKV-Finanzreform: Krankenkassen-Reform im Bundestag beschlossen

Die GKV-Finanzreform für die gesetzlichen Krankenkassen wurde am 5.6.2014 im Bundestag beschlossen. Der Beitragssatz wird Anfang 2015 gesenkt. Dafür kommen auf die rund 50 Millionen Krankenkassen-Mitglieder Zusatzbeiträge zu.

Der Bundestag hat eine Finanzreform für die gesetzliche Krankenversicherung beschlossen. Union und SPD stimmten am Donnerstag in Berlin dafür, die Opposition geschlossen dagegen. Zuletzt hatte es noch diverse Änderungsanträge seitens der Koalitionsfraktionen gegeben, die in den Gesetzentwurf eingearbeitet wurden.


Einkommensabhängiger Zusatzbeitrag im Bundestag beschlossen

Zentral ist die Einführung von Zusatzbeiträgen, die vom Einkommen abhängig sind. Der Beitragssatz sinkt Anfang 2015 von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent vom Einkommen. Er soll fest bleiben. Künftige Kostensteigerungen müssen die rund 50 Millionen Kassenmitglieder demnach durch die Zusatzbeiträge bezahlen.

Finanzielle Auswirkung durch GKV-Finanzreform umstritten
Gesundheitsstaatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) sagte: «Wir gehen davon aus, dass bis zu 20 Millionen Versicherte finanziell entlastet werden können.» Das liegt daran, dass finanziell gut dastehende Versicherungen den sinkenden Beitragssatz kommendes Jahr nicht komplett durch Zusatzbeiträge ausgleichen müssen.
Harald Weinberg von der Linken hingegen betonte: «In der Summe werden die Versicherten bis 2020 150 Milliarden Euro mehr zahlen müssen als die Arbeitnehmer.» In dieser Rechnung spielt eine Rolle, dass die Zusatzbeiträge längerfristig steigen dürften.

Krankenhausvergleiche im Netz auf dem Weg
Zudem wurde die Gründung eines Instituts auf den Weg gebracht, das Daten zur Qualität der Kliniken auswerten soll. Krankenhausvergleiche im Internet nach Behandlungserfolgen sollen möglich werden. Kliniken mit schlechteren Ergebnissen sollen Abschläge hinnehmen müssen.

dpa