Kassen verweigern transparente Liste für schnellen Vergleich der Zusatzbeiträge
Der Beitragssatz sinkt gemäß schwarz-roter Gesundheitsreform Anfang 2015 von 15,5 auf 14,6 %. Fehlendes Geld müssen sich die Kassen dann über einkommensabhängige Zusatzbeiträge holen. Laut Gesetzgeber sollen die Kassen auf die Preisunterschiede hinweisen und so den gewünschten Wettbewerb erleichtern.
Minimalprogramm an Transparenz
Nun solle es mit einem Brief an die Versicherten und dem Hinweis auf eine Liste im Internet nur ein Minimalprogramm an Transparenz geben, so die Zeitung. «Die Liste ist nicht sortierbar nach der Höhe des Zusatzbeitrages und ist wie bisher alphabetisch nach Krankenkassenname sortiert», heißt es in der Beschlussvorlage. Und: «Auf der Seite der Krankenkassenliste wird es einen Hinweis geben, dass der Versicherte neben dem Preis insbesondere auch auf Leistungen und Service der einzelnen Krankenkasse achten soll.»
NEU in unsere SGB Office Professional:
Arbeitshilfe Zusatzbeitrag der Krankenkasse ab 1.1.2015. Sie informiert über Möglichkeiten einer Kündigung, ggf. einzuhaltende Fristen und die Betragsverteilung.
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