Krankenkasse muss über Beitragszahlung des Arbeitgebers informieren
Eine Frau erfuhr von früheren Arbeitskollegen, dass ihre ehemalige Arbeitgeberin die Beitragszahlung zur Sozialversicherung nicht geleistet haben solle. Sie wollte deshalb von ihrer Krankenkasse wissen, ob dies auch in ihrem Fall so sei. Die Krankenkasse verweigerte jedoch die Auskunft. Es handele sich um Sozialdaten der Arbeitgeberin, die ohne deren Einwilligung nicht an Versicherte übermittelt werden dürften. In welchem Fall es sich um schutzwürdige Sozialdaten handelt, lesen Sie hier.
Auskunftsanspruch über Beitragszahlungen des Arbeitgebers
Die Richter des Hessischen Landessozialgerichts (Hessisches LSG) gaben der Frau Recht. Versicherte hätten einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Sozialdaten. Dies konkretisiere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Krankenkasse müsse daher einen bei ihr versicherten Arbeitnehmer darüber informieren, ob dessen Arbeitgeber für ihn Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet habe. Bei diesen Informationen handele es sich um sogenannte Sozialdaten auch des Versicherten. Der Arbeitgeber sei zwar allein verpflichtet, die Beiträge zu zahlen. Der Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen werde jedoch aus dem Vermögen des Arbeitnehmers erbracht. Schützenswerte Geheimhaltungsinteressen des Arbeitgebers, die einer Auskunftserteilung entgegenstünden, lägen zudem nicht vor.
Hessisches LSG, Urteil v. 26.3.2015, L 8 KR 158/14 – Die Revision wurde nicht zugelassen
-
Die Sachbezugswerte 2025
5.954
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
3.5432
-
Altersvollrentner im Minijob
2.7993
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
2.203
-
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
1.181
-
Beitrag zur Pflegeversicherung soll 2025 steigen
1.0611
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
806
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
794
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitnehmer möglich
761
-
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 steht fest
7551
-
Sozialversicherungsrechtlicher Status von Reportern
26.11.2024
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
25.11.20242
-
Die Sachbezugswerte 2025
22.11.2024
-
Versicherungspflicht von Lehrenden immer einzelfallabhängig
12.11.2024
-
Beitrag zur Pflegeversicherung soll 2025 steigen
11.11.20241
-
Kein Freibetrag für freiwillig versicherte Betriebsrentner
11.11.2024
-
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 steht fest
07.11.20241
-
Beiträge für Studierende steigen ab Oktober 2024
01.10.2024
-
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden auf das Gesamteinkommen angerechnet
23.09.2024
-
Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge absehbar
03.09.2024