Rentenbeitragssatz: Ab 2019 werden höhere Rentenbeiträge erwartet

Von 2019 an müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit höheren Rentenbeiträgen rechnen. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung muss voraussichtlich von jetzt 18,7 Prozent des Arbeitsentgelts auf 19,1 Prozent im Jahr 2019 angehoben werden.

Bis 2030 müsse er auf 22 Prozent steigen, berichtete die Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), Annelie Buntenbach, bei einer Bundesvertreterversammlung am 2.7.2015 in Saarbrücken. Bei Anhebung um 0,4 Punkte müsste laut DRV ein Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von 2000 Euro vier Euro mehr in die Rentenkasse einzahlen, ebenso wie sein Arbeitgeber.

Rentenkasse wird u. a. durch Mütterrente belastet

Die Rentenkasse wird auch durch die von der Bundesregierung mit dem Rentenpaket eingeführte Mütterrente belastet. Buntenbach sprach sich für einen höheren Bundeszuschuss aus. Die Mütterrente sei eine «gesamtgesellschaftliche Aufgabe» und müsse über den Steuerzahler und nicht über die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgeber finanziert werden. Der Bundeszuschuss solle bis 2022 zwar um zwei Milliarden Euro steigen, doch reiche das bei weitem nicht aus.

Abnehmende Tendenz bei Rente mit 63

Bereits mit 63 sind nach Angaben von DRV-Präsident Axel Reimann im zweiten Halbjahr 2014 insgesamt 136 000 langjährige Beschäftigte, zu zwei Dritteln Männer, in Rente gegangen. Bis Ende Mai 2015 sei die Rente mit 63 für Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt haben, von 320 000 Beschäftigten beantragt worden. Mittlerweile gebe es eine abnehmende Tendenz, sagte Reimann.

Die rund 60-köpfige Bundesvertreterversammlung ist das Parlament der 16 deutschen Rentenversicherungsträger. Sie tagt zweimal im Jahr, im Wechsel in Berlin und in einem der anderen 15 Bundesländer.

dpa

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