Sachbezugswerte 2015 für Unterkunft und Miete

Die Sachbezugswerte 2015 liegen nun endgültig vor. Der Bundesrat hat am 7.11.2014 die 7. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) beschlossen. Ab 1.1.2015 wird sich demnach nur der Sachbezugswert für Unterkunft und Miete auf 223 EUR erhöhen. Der Monatswert für Verpflegung bleibt 2015 unverändert bei 229 EUR.

Die Sachbezugswerte sind für das Jahr 2015 angepasst worden. Gegenüber dem Jahr 2014 ergab sich ein Anstieg nur bei dem Wert für Unterkunft und Miete. Der Wert für Verpflegung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Entwicklung der Verbraucherpreise

Die Entwicklung der Verbraucherpreise ist für die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft maßgebend. Für das Jahr 2015 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2013 bis Juni 2014 relevant. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Der Verbraucherpreisindex für Unterkunft oder Mieten stieg um 1,1 %.

Sachbezugswert für Verpflegung

Der Monatswert für Verpflegung bleibt ab 1.1.2015 bei 229 EUR. Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten 2015 sind

  • für ein Frühstück 1,63 EUR und
  • für ein Mittag- oder Abendessen 3,00 EUR

anzusetzen.

Unterkunft und Miete als Sachbezug

Der Wert für Unterkunft oder Mieten steigt ab 1.1.2015 von 221 EUR auf 223 EUR. Damit sind für den Quadratmeter im Jahr 2015 3,92 EUR und bei einfacher Ausstattung 3,20 EUR je Quadratmeter anzusetzen.

Sofern der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre, kann der Wert der Unterkunft auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden (§ 2 Abs. 3 der SvEV).

Neue Sachbezugswerte sind ab 1.1.2015 anzusetzen

Die geänderte SvEV tritt am 1.1.2015 in Kraft. Die neuen Sachbezugswerte 2015 können daher bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2015 angewendet werden. Die Sachbezüge sind 2015 in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl steuerpflichtig als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.


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