Sachbezugswerte 2025

Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Mit dem Referentenentwurf der 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung stehen die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2025 fest.

Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. 

Sachbezüge 2025: Die voraussichtlichen Werte

Im Jahr 2025 beträgt der voraussichtliche Monatswert für Verpflegung 333 Euro. Der Monatswert für Unterkunft und Miete soll auf 282 Euro festgelegt werden.

Sachbezugswerte 2025: Verbraucherpreisindex maßgeblich

Mit der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung werden die Werte für die Sachbezüge für das Jahr 2025 auf Grundlage der maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung in der Zeit von Juli 2023 bis Juni 2024 angepasst.

Sachbezug Verpflegung 2025

Der Monatswert für Verpflegung soll ab 1.1.2025 auf 333 Euro angehoben. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten

  • für ein Frühstück 2,30 Euro
  • für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 Euro

je Kalendertag anzusetzen. Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung soll demnach bei 11,10 Euro liegen.

Sachbezug Unterkunft 2025

Ab 1.1.2025 soll der Wert für Unterkunft oder Mieten 282 Euro betragen. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 der SvEV). Kalendertäglich beträgt der Wert ab dem 1.1.2025 voraussichtlich 9,40 Euro.

Seminar-Tipp: Update zur Entgeltabrechnung

Die Entgeltabrechnung ist ständig von Neuerungen und Anpassungen betroffen. Der Jahreswechsel, neue Rechtsprechungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht und wichtige Gesetzesänderungen stellen die Entgeltabrechnung immer wieder vor neue Herausforderungen. In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über alle wichtigen Änderungen in der Abrechnungspraxis.

Termine:

Freitag, 13.12.2024, 10 Uhr                    

Donnerstag, 9.1.2025, 14 Uhr

Freitag 24.1.2025, 10 Uhr                                     Hier geht es direkt zur Anmeldung.

Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung 2025

Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird. Bevor die neuen Werte zum 1.1.2025 in Kraft treten können muss der Bundesrat der Verordnung noch zustimmen.

Neue Sachbezugswerte sind ab 1. Januar anzusetzen

Die Sachbezugswerte sind bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des neuen Jahres zu berücksichtigen. Die Sachbezüge sind in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl steuer- als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

Voraussichtliche Sachbezugswerte 2025: Tabelle 

Eine Übersicht der voraussichtlichen Sachbezugswerte 2025 für Verpflegung und Unterkunft können Sie diesem kostenlosen Download entnehmen.


Schlagworte zum Thema:  Sachbezugswerte, Sachbezug, Jahreswechsel