Werbungsverbot für Krankenkassen im Spitzensport gestoppt?
Der Referentenentwurf einer Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung (KKWerbeV) regelte das Werbungsverbot für gesetzliche Krankenkassen im Spitzen- und Profisport (§ 6 KKWerbeV) und sollte ursprünglich bereits im April 2021 in Kraft treten. Das Vorhaben sei vollständig angehalten, sagte Mahmut Özdemir, sportpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der Zeitung am 14.2.2021.
Banden- und Trikotwerbung im Spitzen- und Profisport
Stein des Anstoßes der Verordnung stellte insbesondere der letzte Satz des geplanten neuen Paragrafen dar:
§ 6 KKWerbeV
Werbung bei Sportveranstaltungen
(1) Werbemaßnahmen von Krankenkassen im Rahmen von Sportveranstaltungen
sind nur zulässig, wenn
1. bei der jeweiligen Veranstaltung insgesamt die Information über die Leistungen der
betreffenden Krankenkasse im Vordergrund steht oder
2. es sich bei der Veranstaltung um die Durchführung einer Präventionsmaßnahme nach
§§ 20a, 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch handelt.
Unzulässig ist insbesondere die Banden- und Trikotwerbung im Spitzen- und Profisport.
"Wir haben gestoppt, dass Gesundheitsminister Jens Spahn dem Sport Millionen entzieht", so Mahmut Özdemir. "Das Vorhaben war eine Kampfansage an den Sport. Der Plan war bar jeder Vernunft und jeder Zweckmäßigkeit." Das Geld der Krankenkassen sei gut angelegt in einem guten Sportangebot und komme den Versicherten und den Kassen zugute, hieß es weiter. Darüber hinaus werde verhindert, dass dem Sportsystem ein wesentlicher Pfeiler genommen werde. Vereine seien durch die Pandemie und den damit verbundenen Mitgliederrückgang ohnehin in einer ernsten Situation. Nun werde verhindert, dass sie weiteren Schaden nähmen.
Gesundheitsministerium prüft Stellungnahme des DHB zum Werbungsverbot
Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handball-Bundes (DHB), bestätigte laut FAZ, dass das Verbot gestoppt ist. "Ich freue mich, dass es sachliche und klärende Gespräche gegeben hat", sagte er. Im Stellungnahmeverfahren wurde auch der DHB-Vorstandsvorsitzende Mark Schober gehört. Das Gesundheitsministerium teilte der Zeitung mit, Stellungnahmen zu prüfen und das Verfahren nicht zu kommentieren.
Anlass zu Diskussionen hatte der Auftritt des Handball-Nationalteams bei der Weltmeisterschaft in Ägypten mit dem Logo der AOK auf dem Trikot geboten. Nicht allein der Werbewert werde mit den etwa 1,2 Millionen Euro honoriert, welche die Krankenkasse dem DHB zahlten, argumentierte der Verband. "Dies betrifft nicht nur die Nationalmannschaft", sagte Michelmann. "Die Verbindung mit der AOK ist eine seit Jahren gelebte Partnerschaft, aus der Leistungen hervorgehen, die weit über das Tragen des Logos hinaus reichen."
-
Die Sachbezugswerte 2025
6.997
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
3.4692
-
Altersvollrentner im Minijob
2.8543
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
2.021
-
Beitrag zur Pflegeversicherung soll 2025 steigen
1.3371
-
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
1.065
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
814
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
811
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitnehmer möglich
738
-
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
6211
-
Rentenversicherungsbeitrag bleibt 2025 stabil
10.12.2024
-
Sozialversicherungsrechtlicher Status von Reportern
26.11.2024
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
25.11.20242
-
Die Sachbezugswerte 2025
22.11.2024
-
Versicherungspflicht von Lehrenden immer einzelfallabhängig
12.11.2024
-
Beitrag zur Pflegeversicherung soll 2025 steigen
11.11.20241
-
Kein Freibetrag für freiwillig versicherte Betriebsrentner
11.11.2024
-
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 steht fest
07.11.20241
-
Beiträge für Studierende steigen ab Oktober 2024
01.10.2024
-
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden auf das Gesamteinkommen angerechnet
23.09.2024