![Antragsfristen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren Antragsfristen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren](https://www.haufe.de/image/steuertermin-im-kalender-markiert-466520-1.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=D70xxCMj-SDtdAQoe7EYgmOP_v0ABec1Kv5ssc2LKPs%3D)
Das BZSt informiert zu den Antragsfristen für Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten und für Unternehmer aus Drittstaaten im Vorsteuer-Vergütungsverfahren.
Erleichterungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Für 2019 hätten Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten und Unternehmer aus Drittstaaten die Vorsteuer-Vergütung bis 30.9.2020 beantragen müssen. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie werden Erleichterungen gewährt: So gilt eine erleichterte Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis bis 31.12.2020. Auf der Homepage des BZSt sind umfangreiche Informationen hinterlegt:
BZSt, Meldungen v. 15.10.2020