Anwendungserlass zur Abgabenordnung erneut geändert

Die Finanzverwaltung hat erneut Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung veröffentlicht.

Erneut Schreiben zum AEAO

Bereits mit BMF-Schreiben v. 5.4.2019, IV A 3 - S 0062/19/10003 wurden Änderungen im AEAO vorgenommen (vgl. Kommentierung). Die Änderungen betreffen u.a. die Ausführungen zu: 

  • Bekanntgabe nach § 122 AO
  • Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen nach  § 138a AO
  • Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen nach § 140 AO
  • Aufzeichnung des Warenausgangs nach § 144 AO
  • Kontenwahrheit nach § 154 AO
  • Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern nach § 160 AO
  • Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel nach § 173 AO

BMF, Schreiben v. 27.9.2019, IV A 3 - S 0062/19/10009 :001


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