Anwendungsschreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Das Schreiben ersetzt das frühere Anwendungsschreiben v. 23.10.2017 und ist in Bezug auf die Änderungen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz und das JStG 2020 in allen offenen Fällen anzuwenden.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Die Finanzverwaltung erläutert in dem Schreiben die wichtigsten Grundsätze zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. So wird beispielsweise geklärt:
- Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
- Welche Anspruchsvoraussetzungen sind zu erfüllen?
- Welcher Jahresbetrag gilt und was hat es mit der zeitanteiligen Gewährung auf sich?
Anhand von Praxisbeispielen werden die Grundsätze verdeutlicht.
BMF, Schreiben v. 23.11.2022, IV C 8 - S 2265 - a/22/10001 :001
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.944
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.929
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2126
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.033
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.611
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.480
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23237
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.489
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.054
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FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
20.11.2024
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Ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
19.11.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
14.11.2024
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Hilfsmittelerlass 2025 wurde veröffentlicht
12.11.2024
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Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer
12.11.2024
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Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
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Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
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Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024