Anwendungsschreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Das BMF hat ein Anwendungsschreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende veröffentlicht. 

Das Schreiben ersetzt das frühere Anwendungsschreiben v. 23.10.2017 und ist in Bezug auf die Änderungen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz und das JStG 2020 in allen offenen Fällen anzuwenden.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Die Finanzverwaltung erläutert in dem Schreiben die wichtigsten Grundsätze zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. So wird beispielsweise geklärt:

  • Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
  • Welche Anspruchsvoraussetzungen sind zu erfüllen?
  • Welcher Jahresbetrag gilt und was hat es mit der zeitanteiligen Gewährung auf sich?

Anhand von Praxisbeispielen werden die Grundsätze verdeutlicht.

BMF, Schreiben v. 23.11.2022, IV C 8 - S 2265 - a/22/10001 :001


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