Anwendungsschreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Das Schreiben ersetzt das frühere Anwendungsschreiben v. 23.10.2017 und ist in Bezug auf die Änderungen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz und das JStG 2020 in allen offenen Fällen anzuwenden.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Die Finanzverwaltung erläutert in dem Schreiben die wichtigsten Grundsätze zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. So wird beispielsweise geklärt:
- Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
- Welche Anspruchsvoraussetzungen sind zu erfüllen?
- Welcher Jahresbetrag gilt und was hat es mit der zeitanteiligen Gewährung auf sich?
Anhand von Praxisbeispielen werden die Grundsätze verdeutlicht.
BMF, Schreiben v. 23.11.2022, IV C 8 - S 2265 - a/22/10001 :001
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024