Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2023
Der Ausdruck hat das Format DIN A 4. Der Ausdruck kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht. Für 2023 ist zu beachten:
- Ab dem Jahr 2023 muss die Identifikationsnummer als Ordnungsmerkmal angegeben werden. Die Verwendung der eTIN ist nicht mehr zulässig.
- Sozialversicherungsbeiträge, die auf einen nicht besteuerten Vorteil nach § 19a EStG entfallen und als Sonderausgaben abziehbar sind, werden ebenfalls bescheinigt. Dies erfolgt unter Nummer 22 bis 27 des Ausdrucks.
- Ist ein Dritter nach § 38 Abs. 3a Satz 1 EStG zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, muss er der zuständigen Finanzbehörde für jeden Arbeitnehmer eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung übermitteln (§ 41b Abs. 1 Satz 2 EStG).
BMF, SChreiben v. 8.9.2022, IV C 5 - S 2533/19/10030 :004
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.944
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.929
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2126
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.033
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.611
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.480
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23237
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.489
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.054
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FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
20.11.2024
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Ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
19.11.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
14.11.2024
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Hilfsmittelerlass 2025 wurde veröffentlicht
12.11.2024
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Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer
12.11.2024
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Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
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Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
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Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024