Außenprüfung: Rechte und Mitwirkungspflichten

Die Finanzverwaltung hat neu gefasste Hinweise zu den wesentlichen Rechten und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung veröffentlicht.

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind der Prüfungsanordnung (§ 196 AO, § 5 Abs. 2 Satz 2 BpO 2000) die in dem BMF-Schreiben angefügten Hinweise beizufügen. Diese befassen sich u.a. mit folgenden Aspekten:

  • Beginn der Außenprüfung
  • Ablauf der Außenprüfung
  • Ergebnis der Außenprüfung
  • Ablauf der Außenprüfung beim Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit
  • Elektronische Kommunikation im Rahmen der Außenprüfung

BMF, Schreiben v. 17.2.2025, IV D 3 - S 0403/00009/001/009


Schlagworte zum Thema:  Außenprüfung, Betriebsprüfung, Mitwirkung