![Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge](https://www.haufe.de/image/euro-euroscheine-muenzen-geld-rote-kurve-nach-oben-505998-1.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=V5V3mUprA2H0e3ppxRPINGHtXRb9njOLg6UaC5vO1zw%3D)
Das BMF äußert sich zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG.
Kapitalerträge und Steuerbescheinigungen
Die Finanzverwaltung ergänzt aktuell das BMF-Schreiben v. 15.12.2017. Dabei geht es unter anderem um folgende Punkte:
- Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die ab dem 01.01.2018 realisiert und vor dem 01.01.2009 erworben wurden und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden.
- Auswirkungen des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung auf die Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Erträge aus (Spezial-)Investmentanteilen.
BMF, Schreiben v. 13.4.2021, IV C 1 -S 2401/19/10003 :001