Berichtigung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge

Die Finanzverwaltung hat Stellung bezogen, wie Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge berichtigt werden.

Steuerbescheinigung für Kapitalerträge berichtigen

Das BMF-Schreiben führt aus, wie eine Steuerbescheinigung, in der Kapitalerträge bescheinigt werden, die nach dem 31.12.2022 zugeflossen sind, zu berichtigen sind. So müssen die Daten elektronisch fortlaufend oder als Sammelmeldung gemeldet werden.

Meldung bis zum 10. des Folgemonats

Dies erfolgt monatlich bis zum 10. des Folgemonats und gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Meldung für beschränkt oder unbeschränkt Steuerpflichtige handelt.

Entsprechende Daten werden seit dem 10.7.2023 angenommen. Nicht unter diese Regelung fallen  Meldungen über berichtigte Steuerbescheinigungen für die die Nichtbeanstandungsregelung der Rn. 71 des BMF-Schreibens v. 23.5.2022 BMF, IV C 1 - S 2401/19/10001 :006, gilt.

BMF, Schreiben v. 19.9.2023, IV C 1 - S 2401/19/10008 :003


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