Biogasanlagen und Erzeugung von Energie aus Biogas

Die Finanzverwaltung hat ein BMF-Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Biogasanlagen und der Energieerzeugung aus Biogas veröffentlicht.

Behandelt werden einkommensteuerliche und körperschaftsteuerliche Fragestellungen.

Biogasanlagen und der Erzeugung von Energie aus Biogas: Einkommensteuer

Bei der Einkommensteuer differenziert das BMF in seinen Ausführungen zwischen Biogasanlagen im Rahmen

  • eines land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebs,
  • eines land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebs und
  • eines gemeinschaftlichen Nebenbetriebs.

Außerdem wird auf die Abgrenzung der Wirtschaftsgüter, die Absetzung für Abnutzung (AfA), Bewertungsfragen sowie auf die Rückstellung für bestehende Rückbauverpflichtungen eingegangen.

Biogasanlagen und der Erzeugung von Energie aus Biogas: Körperschaftsteuer

Bei der Körperschaftsteuer behandelt das BMF Biogas-Erzeugungsgenossenschaften und Generatoren-Genossenschaften. Außerdem nimmt es Stellung zur Bewertung des Feldinventars und der Vorräte einer steuerpflichtigen Körperschaft bei Erzeugung von Biogas und Energie.

Zeitliche Anwendung

Das neue BMF-Schreiben gilt für Wirtschaftsjahre, die nach der Veröffentlichung der
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien am 25.3.2013 beginnen. Für danach und vor dem 31.12.2018 beginnende Wirtschaftsjahre sind die Regelungen des BMF-Schreibens v. 6.3.2006 wahlweise weiterhin anzuwenden. Die Regelungen des BMF-Schreibens v. 6.3.2006 und die Regelungen des neuen BMF-Schreibens sind für den vorgenannten Zeitraum einheitlich anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 11.4.2022, IV C 7 - S 2236/21/10001 :002


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